Minister Groschek: Bauministerkonferenz schafft Erleichterung bei Baulandgewinnung in Großstädten
Wohnraum für Flüchtlinge: Errichtung von Unterkünften vereinfacht
Für die steigende Zahl der Flüchtlinge und Asylbewerber, die auf einen Neuanfang in NRW hoffen, müssen schnell und unbürokratisch Unterkünfte und Wohnraum geschaffen werden. Bauminister Michael Groschek lobte den konstruktiven Dialog auf der Bauministerkonferenz (BMK) in Dresden, die heute weitere Erleichterungen beschlossen habe.
Für die steigende Zahl der Flüchtlinge und Asylbewerber, die auf einen Neuanfang in NRW hoffen, müssen schnell und unbürokratisch Unterkünfte und Wohnraum geschaffen werden. Bauminister Michael Groschek lobte den konstruktiven Dialog auf der Bauministerkonferenz (BMK) in Dresden, die heute weitere Erleichterungen beschlossen habe.
Die Bauministerkonferenz hat die Vorschläge der Arbeitsgruppe „Großstadtstrategie“ zum Bauplanungsrecht und zu Lärmschutzbestimmungen begrüßt. Danach wollen Bund und Länder bundesrechtliche Regelungen anpassen, um Wohnungsbau zu erleichtern. Minister Groschek sagte: „Dieses neue Format „urbane Gebiete“ im Bauplanungsrecht eröffnet zusätzliche Optionen da, wo bisher wegen Lärmschutz oder Abstandregelungen Wohnungsbau nicht möglich war. So wird künftig Wohnungsneubau auch neben Handwerksbetrieben oder Dienstleistungsbetrieben möglich. Mit diesem Baulandgewinn bekommen unsere Großstädte mehr Handlungsmöglichkeiten.“
Minister Groschek erläuterte: „In Sachen EnEV (Energieeinsparverordnung) haben wir eine Sonder-BMK für den Sommer 2016 vereinbart, auf der Grundstruktur und Systematik der EnEV auf den Prüfstand kommen. Wir wollen Klimaschutz und bezahlbares Wohnen besser mit einander in Einklang zu bringen. Bis zum Sommer soll eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe auf der Basis von Gutachten ein verbindliches Ergebnis vorlegen. Dass alle Bauminister darin einig waren, werte ich als großen Erfolg.“
Als weiterer Schritt sind in dieser Woche neue Erleichterungen für die Errichtung von Aufnahmeeinrichtungen und Gemeinschaftsunterkünften in Kraft getreten. Die Bundesregierung hat die Verordnung zum Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz im Bundesgesetzblatt Nr. 41 vom 27. Oktober 2015 veröffentlicht.
Durch diese Verordnung wird die Energieeinsparverordnung (EnEV) um eine Vorschrift ergänzt. Damit sind bis zum 31. Dezember 2018 befristet bei Bestandsgebäuden, die zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden sollen, Änderungen, Erweiterungen und Ausbauten grundsätzlich ohne energetische Maßnahmen zulässig. Außerdem entfällt in diesem Fall die Nachrüstpflicht zur Dämmung der obersten Geschossdecken für bestehende Gebäude.
Auch finanziell unterstützt das Land NRW die Kommunen dabei, Unterkünfte für Flüchtlinge zu schaffen. Im Bereich der Wohnraumversorgung hat die NRW.BANK bereits im Dezember 2014 das Programm „Flüchtlingsunterkünfte“ aufgelegt. Die NRW.BANK bietet den Kommunen zinsgünstige Darlehen für grundsätzlich alle Investitionen in den Erwerb und Bau von Flüchtlingsunterkünften sowie in Modernisierung und in die Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften.
Um Wohnraum für die Menschen zu schaffen, die längerfristig in Nordrhein-Westfalen bleiben, hat das NRW-Bauministerium ein Förderprogramm ins Leben gerufen, bei dem Maßnahmen zur Herrichtung und Anpassung von Wohnraum für Flüchtlinge Tilgungsnachlässe von bis zu 30 Prozent, beim Neubau sogar von bis zu 35 Prozent gewährt werden.