Minister Duin: Die Landesregierung setzt sich für eine Weiterentwicklung des Strommarktes ein, die Planungs- und Investitionssicherheit für die Wirtschaft gewährleistet

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen begrüßt, dass die Bundesregierung den Entscheidungsprozess für ein neues Strommarktdesign zügig vorantreibt

18. August 2015

Nach dem Konsultationsprozess zum Grünbuch hat Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel nunmehr ein Weißbuch zur Weiterentwicklung des Strommarktes vorgelegt. In ihrer Stellungnahme dazu spricht sich die Landesregierung NRW für ein neues Strommarktgesetz aus, das Planungs- und Investitionssicherheit für die (Energie-) Wirtschaft gewährleistet.

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Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen begrüßt, dass die Bundesregierung den Entscheidungsprozess für ein neues Strommarktdesign zügig vorantreibt. Nach dem Konsultationsprozess zum Grünbuch hat Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel nunmehr ein Weißbuch zur Weiterentwicklung des Strommarktes vorgelegt. In ihrer Stellungnahme dazu spricht sich die Landesregierung NRW für ein neues Strommarktgesetz aus, das Planungs- und Investitionssicherheit für die (Energie-) Wirtschaft gewährleistet.
 
Energieminister Garrelt Duin: „Die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Nordrhein-Westfalen mit seiner hohen Innovationskraft muss auch zukünftig erhalten bleiben. Neben dem Ausbau der Erneuerbaren Energien sind besonders der Fortbestand und Ausbau der umweltfreundlichen Kraft-Wärme-Kopplung sowie der Erhalt der Versorgungssicherheit und -qualität auf dem heutigen hohen Niveau Standortvorteile, die für Wirtschaft, Energieversorger und Verbraucher von besonderer Bedeutung sind. Daher setzt sich die Landesregierung für ein neues Marktdesign ein, das eine sichere, bezahlbare und umweltfreundliche Stromversorgung sicherstellt.“
 
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen begrüßt daher die eindeutige Entscheidung der Bundesregierung für einen Strommarkt 2.0, der durch eine Kapazitätsreserve abgesichert wird. Die nun anstehende gesetzliche Ausgestaltung dieser Reserve bedarf einer intensiven Diskussion, um rechtssicher Versorgungssicherheit herzustellen und einen Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele zu leisten.
 
„Die Umsetzung des von der Bundesregierung eingeschlagenen Weges zur Weiterentwicklung des Strommarktes hängt maßgeblich davon ab, dass der beschlossene Netzausbau planmäßig vorangetrieben wird, um den derzeit steigenden Bedarf an ineffizienten und teuren Eingriffen in die Kraftwerksleistung zu verringern, der seinen Grund in unzureichenden Netzverknüpfungen hat“, sagte Wirtschaftsminister Duin. „Dies sehen auch die Vertreter der Wirtschaft so. Sie weisen zu Recht darauf hin, dass Nordrhein-Westfalen nicht der Verursacher der Verzögerungen beim Netzausbau ist und daher kein Anlass für eine bundesweite Umlage aller Netzkosten besteht.“
 
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen begrüßt grundsätzlich die angekündigte Reform der Netzentgelte; sie darf aber nicht zu regionalen Fehlanreizen führen. Auch zukünftig müssen die Kosten nach dem Prinzip der Verursachergerechtigkeit umgelegt werden. Die derzeit regional differenzierten Netzentgelte in Abhängigkeit von Ausbauzustand und Dichte des Netzes sowie der Zahl der angeschlossenen Stromverbraucher spiegeln die Netzkosten wider. Vieles spricht daher gegen eine bundeseinheitliche Umlage der Netzkosten sowohl auf der Übertragungsnetz- als auch auf der Verteilnetzebene.
 
Klimaschutz- und Umweltminister Johannes Remmel: „Das neue Strommarktdesign muss den Transformationsprozess hin zu einer Energieversorgung mit steigenden Anteilen fluktuierender erneuerbarer Energien aktiv gestalten.“
 
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hält dabei die Ausführungen zur Spitzenlastkappung im Weißbuch für nicht ausreichend und ergänzungsbedürftig. Eine ausgewogene Regionalisierung des Windenergiezubaus macht sich unterschiedliche Windverhältnisse in Deutschland zu Nutze und stärkt auch die Systemstabilität. Dabei müssen vorhandene Aufnahmekapazitäten im Stromnetz und die Nähe zu Endabnehmern berücksichtigt werden. Wertschöpfung durch Erneuerbare-Energien-Zubau und Belastungen durch Netzausbau bedingen sich gegenseitig und müssen daher in einer Region ausgeglichen werden können.
 
Wenn die Bundesregierung nicht beim Ausschreibungsdesign im Rahmen der EEG – Novelle 2016 auf eine ausgewogene Regionalisierung des Windenergiezubaus achtet, droht eine verbraucherferne Verschiebung des Windenergiezubaus und ein Auseinanderfallen mit der bisherigen Netzplanung, die erheblichen weitergehenden Netzausbaubedarf neuer Nord-Süd-Trassen mit entsprechenden Mehrkosten auslösen und dadurch die Akzeptanz der Energiewende gefährden würde“, sagte Klimaschutz- und Umweltminister Remmel.
 
Energieminister Duin: „Wir sind uns im Klaren darüber, dass wir ein robustes Strommarktdesign brauchen, damit wir das heutige hohe Niveau an Versorgungssicherheit aufrechterhalten, die Stromversorgung umweltfreundlicher gestalten und die Gesamtkosten im Griff behalten können. Wir gehen davon aus, dass dies gelingen kann. Klar ist auch, dass bei jedem regulatorischen Eingriff viele Fragen zu beantworten sind. Nur so können wir einerseits Strukturbrüche vermeiden und andererseits den Umbau hin zu einem stetig steigenden Anteil der Erneuerbaren Energien gestalten.“

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