Landesregierung stärkt Jugendarbeit: Kabinett beschließt Eckpunkte zum Kinder- und Jugendförderplan

8. November 2017

Die Landesregierung hat die Eckpunkte für den Entwurf eines neuen Kinder- und Jugendförderplan (KJFP) für 2018 bis 2022 beschlossen. Ziel ist es, die Infrastruktur der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes besser abzusichern.

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Die Landesregierung hat die Eckpunkte für den Entwurf eines neuen Kinder- und Jugendförderplan (KJFP) für 2018 bis 2022 beschlossen. Ziel ist es, die Infrastruktur der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit sowie des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes besser abzusichern. Dazu hat die Landesregierung vereinbart, die Mittel für den KJFP ab 2018 deutlich – um 11 Millionen Euro auf über 120 Millionen Euro – zu erhöhen. „Auch in Zeiten knapper Kassen investieren wir besonders in die Chancen der Kinder und Jugendlichen“, betonte Kinder- und Jugendminister Joachim Stamp.
 
Ab 2019 sollen die Mittel künftig dynamisch ansteigen und nach einem bedarfsgerechten Index angepasst werden, der sich aus der Tarifsteigerung im öffentlichen Dienst sowie der Verbraucherpreisentwicklung für Wohnung, Wasser, Strom, Gas und anderen Brennstoffen gemäß des Verbraucherpreisindex des statistischen Bundesamtes ergibt. Neben einer integrativen und inklusiven Weiterentwicklung des KJFP sollen die Förderbereiche inhaltlich den aktuellen Bedarfslagen angepasst und gestrafft werden. Mit der Bereitstellung der Mittel für Infrastruktur- und Projektförderung wird das Land die Tätigkeit der freien und öffentlichen Träger auch künftig anregen und fördern.
 
In das Eckpunktepapier des KJFP sind bereits Anregungen der landeszentralen Träger und Verbände eingeflossen, die sich dafür ausgesprochen haben, die Infrastrukturförderung zu erhöhen, neue fachliche Impulse zu setzen und die Projektförderung auskömmlich auszugestalten.
 
Auf Grundlage der Eckpunkte für den neuen KJFP erfolgt nun die Beteiligung der freien und öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe, von Kindern und Jugendlichen sowie des zuständigen Kinder- und Familienausschuss des Landtags.
 
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