Landesregierung Nordrhein-Westfalen geht mit Programm für kommunale Altschulden in Vorleistung – zudem 6-Milliarden-Investitionsprogramm für kommunale Infrastruktur mit Fokus auf Klimaschutz und Klimaanpassung

19. Juni 2023
auf einem Grasbüschel glänzen viele Wassertropfen

Das Land Nordrhein-Westfalen wird mit der Gemeindefinanzierung 2024 in eine Lösung für die kommunale Altschuldenproblematik einsteigen.

Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung

Das Land Nordrhein-Westfalen wird mit der Gemeindefinanzierung 2024 in eine Lösung für die kommunale Altschuldenproblematik einsteigen. Mit der jetzt gefundenen Regelung wird der Grundstein für eine nachhaltige Entspannung in den verschuldeten Haushalten vieler Kommunen in Nordrhein-Westfalen gelegt. Damit löst die Landesregierung ein zentrales Versprechen des Koalitionsvertrags ein.

Altschulden sind nach einer Definition des Bundes Liquiditätskredite, die über eine Pro-Kopf-Verschuldung von 100 Euro/Einwohner hinausgehen – in den nordrhein-westfälischen Städten und Gemeinden rund 19,7 Milliarden Euro.

Durch die hälftige Übernahme in eine Landesschuld, also in Höhe von rund 9,85 Milliarden Euro, soll etwa jede zweite Stadt oder Gemeinde in Nordrhein-Westfalen entlastet werden; die besonders unter der Schuldenlast leidenden Städte besonders effektiv. Die Entlastung um die weiteren 50 Prozent hat der Bund zugesagt.

Der Schuldendienst (Zins- und Tilgungsleistungen) erfolgt vollumfänglich aus der freiwilligen Aufstockung des Gemeindefinanzierungsgesetzes durch die Grunderwerbsteuer, die verstetigt und aus dem Landeshaushalt auf jährlich garantiert 460 Millionen Euro aufgestockt werden. Damit ist sichergestellt, dass unabhängig von der Volatilität der Grunderwerbsteuer in jedem Gemeindefinanzierungsgesetz ohne Einschränkung die erforderlichen zur Finanzierung und Tilgung der übernommenen Kredite vorhanden sind.

Zugleich wird das Land Investitionsauszahlungen zugunsten von Sanierung und Ausbau kommunaler Infrastruktur insbesondere mit Fokus auf Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen vorziehen. Dafür sollen Mittel in Höhe von mindestens sechs Mrd. Euro bereitgestellt werden. Mit diesem Paket versetzt das Land die kommunale Familie in die Lage, in konkreten Klimaschutz vor Ort zu investieren. Ziel ist es, die Städte und Gemeinden bei den notwendigen Investitionen auskömmlich zu unterstützen.

Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Die Landesregierung handelt und geht voran. Nachdem der Bund im Frühjahr theoretisch gehaltene Eckpunkte für eine Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik präsentiert hat, legen wir einen konkreten Fahrplan vor. Damit geht Nordrhein-Westfalen in Vorleistung, jetzt ist der Bund am Zug, seinen Teil beizutragen. Die von uns gefundene Regelung hilft insbesondere den Kommunen, die besonders unter der Schuldenlast leiden – gerade in Zeiten steigender Zinsen. Zugleich schaffen wir faire Ausgleiche im System der Gemeindefinanzierung. Mit dem parallel aufgelegten Investitionsprogramm für Sanierung und Umbau kommunaler Infrastruktur, für Klimaschutz und zur Abmilderung von Klimawandelfolgen setzt die Landesregierung einen Rahmen, der bereits kurzfristig Zukunftsinvestitionen in größerem Maßstab möglich macht.“

Stellvertretende Ministerpräsidentin Mona Neubaur: „Eine funktionierende öffentliche Infrastruktur sollte nicht nur eine alltägliche Selbstverständlichkeit sein, sie sichert auch das demokratische Fundament unserer Gesellschaft. Wenn aber Schulen verschimmeln, Schwimmbäder und Bibliotheken schließen müssen, wenn kulturelle Angebote eingespart und wenn im kommunalen ÖPNV Angebote zurückfahren werden müssen, dann erodiert dieses Fundament. Wollen wir es erhalten, müssen wir investieren. Aufgrund der erdrückenden Schuldenlast war das in vielen Städten und Gemeinden in den vergangenen Jahrzehnten nicht möglich. Von einem Teil dieser Last befreit diese Landesregierung sie nun – wir wollen wieder Luft zum Atmen geben. Damit löst die Koalition nicht nur ein zentrales Wahlversprechen ein, mit einem zusätzlich aufgelegten Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungsprogramm geben wir der kommunalen Familie die Möglichkeit, Zukunftsinvestitionen zu tätigen und sich klimaresilient aufzustellen. Die Klimakrise und ihre Folgen werden immer schneller spürbar. Deshalb müssen auch wir schneller handeln.“

Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung: „Die Landesregierung geht mit dieser Lösung einen ersten wichtigen Schritt, um die Kommunen in Nordrhein-Westfalen vom Ballast der Altschulden zu befreien. Wir wollen den Städten und Gemeinden mit der Lösung zu mehr Handlungsfähigkeit verhelfen, damit sie gemeinsam mit den Menschen vor Ort auch in Zukunft Heimat gestalten können. Das ist ein wegweisendes Signal für unsere Städte und Gemeinden. Mit der angedachten Lösung haben wir damit auch die Hand Richtung Bundesregierung ausgestreckt. Für die Zukunft der Kommunen und zum Wohle der Menschen in Nordrhein-Westfalen wäre es von großer Bedeutung, wenn die Bundesregierung unsere ausgestreckte Hand auch annimmt. Unsere Kommunen sind der Lebensmittelpunkt der Bürgerinnen und Bürger. Nur mir starken Kommunen gibt es ein starkes Nordrhein-Westfalen. Die Lösung liegt auf dem Tisch. Die Landesregierung will damit gemeinsam mit Kommunen und Bundesregierung an einem Strang ziehen, um diese historische Chance einer umfassenden Entschuldung zu ermöglichen.”

Hintergrund:

Die nordrhein-westfälischen Kommunen werden wie bisher an den Grunderwerbsteuer-Einnahmen beteiligt. Zur Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik, sollen diese Mittel am Aufkommen der Grunderwerbsteuer in Höhe von 460 Millionen Euro (Ausnahme: GFG 2024 mit einem hälftigen Vorwegabzug von 230 Millionen Euro) künftig als Vorwegabzug aus dem GFG zur Finanzierung dieser Altschuldenlösung verwendet werden. Dabei garantiert das Land in den Gemeindefinanzierungsgesetzen, in denen das Aufkommen den Betrag von 460 Millionen Euro nicht erreichen sollte, eine Aufstockung aus dem Landeshaushalt bis zu dieser Höhe. Damit ist sichergestellt, dass unabhängig von der Volatilität der Grunderwerbsteuer in jedem GFG ohne Einschränkung die erforderlichen Mittel in Höhe von 460 Millionen Euro (Ausnahme: GFG 2024 mit einem hälftigen Vorwegabzug von 230 Millionen Euro) zur Finanzierung von Liquiditätskrediten im Volumen von 9,85 Milliarden Euro, die vom Land übernommen werden können, vorhanden sind.

Zudem wird das Land die Bundesentlastung beim Länderanteil an der Umsatzsteuer weiterhin für die Kommunen einsetzen. Dies bedeutet für das GFG 2024 zusätzlich 215 Millionen Euro. Diese weiterhin freiwillig erfolgende Einbringung von Zusatzmittel des Landes ist angesichts der gegenwärtigen und künftigen Herausforderungen der Kommunen unverzichtbar.

Zum 31. Dezember 2022 betrug der vorläufige Wert der kommunalen Liquiditätskredite in Nordrhein-Westfalen rund 21,264 Milliarden Euro. Mitte März 2023 hatte das Bundesfinanzministerium Eckwerte für eine kommunale Altschuldenübernahme den betroffenen Ländern zugänglich gemacht. Demnach wäre der Bund bereit, sich zu 50 Prozent an den vom Land zu übernehmenden übermäßigen Liquiditätskredite zu beteiligen. Bundesseitig wird bei einer Pro-Kopf-Verschuldung von über 100 Euro/Einwohner von einer Übermäßigkeit ausgegangen. 199 Kommunen von 429 Kommunen in Nordrhein-Westfalen weisen eine Pro-Kopf-Verschuldung von mehr als 100 Euro/Einwohner aus: Damit würden von einer Bundes- und Landeslösung für die kommunalen Altschulden rund 19,7 Milliarden Euro umfasst, die hälftig auf den Bund und das Land entfielen.

Das Investitionsprogramm für kommunale Klimaschutz- und Klimaanpassungsmaßnahmen soll mit einem Volumen von mindestens sechs Milliarden Euro vorgesehen werden. Die Abfinanzierung der hiermit verbundenen Finanzmittel soll durch einen Vorwegabzug zulasten der Allgemeinen Investitionspauschale in Höhe von 300 Millionen Euro über einen längerfristigen Zeitraum (Ausnahme: GFG 2024 mit einem hälftigen Vorwegabzug von 150 Millionen Euro) erfolgen.

Die danach im Folgenden ermittelten Zuweisungsbeträge basieren dabei zunächst auf den Einnahmeerwartungen des Landes nach der Mai-Steuerschätzung 2023 und sind nicht endgültig, da sich die Referenzperiode für den Steuerverbund auf den Zeitraum vom 1. Oktober 2022 bis zum 30. September 2023 (Verbundzeitraum) bezieht. Mit dem GFG 2024 soll eine vollständige Grunddatenaktualisierung auf Basis der Jahre 2016 bis 2020 erfolgen. Die Differenzierung der fiktiven Hebesätze zwischen kreisangehörigem und kreisfreiem Raum wird beibehalten. Die Aufwands- und Unterhaltungspauschale soll um 80 Millionen Euro auf sodann 250 Millionen Euro ansteigen. Des Weiteren soll der bisherige Schüleransatz zu einem Beschultenansatz weiterentwickelt werden, in dem die Schülerinnen und Schüler im Offenen Ganztag künftig als Ganztagsschüler in die Berechnungen einfließen.

Mit den vorläufigen Werten könnten für die Ermittlung der relevanten Schlüssezuweisungen für die Gemeindefinanzierung 2024 rund 15 Milliarden Euro (Finanzausgleichsmasse A) zur Verfügung stehen.

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