Landesregierung macht von Länderöffnungsklausel Gebrauch und erweitert Fördermöglichkeiten von Photovoltaik auf Freiflächen
Ministerin Neubaur: Wichtiges Signal für den Ausbau von Photovoltaik in Nordrhein-Westfalen / Ministerin Gorißen: Wettbewerbsfähige Landwirtschaft und Klimaschutz passen zusammen
Neben der Photovoltaik (PV) auf Dachflächen gewinnen auch bestimmte Freiflächen zunehmend an Bedeutung für die Nutzung der Solarenergie in Nordrhein-Westfalen.
Neben der Photovoltaik (PV) auf Dachflächen gewinnen auch bestimmte Freiflächen zunehmend an Bedeutung für die Nutzung der Solarenergie in Nordrhein-Westfalen. Um den Ausbau der erneuerbaren Energien zu beschleunigen, hat die Landesregierung heute eine Verordnung erlassen und nutzt eine Länderöffnungsklausel im Erneuerbare-Energie-Gesetz (EEG): Die Klausel ermöglicht es, die förderfähige Flächenkulisse für PV-Anlagen in Nordrhein-Westfalen um Grün- und Ackerlandflächen mit deutlich unterdurchschnittlichem Ertrag in so genannten „benachteiligten Gebieten“ zu erweitern. Hochwertige Ackerböden bleiben mit Blick auf die Versorgungssicherheit mit Lebensmitteln vorrangig der Landwirtschaft vorbehalten. In den jetzt neu hinzukommenden Freiflächen für die Nutzung von Solarenergie können pro Kalenderjahr in Summe Anlagen mit einer maximalen installierten Leistung von 300 Megawatt (150 Megawatt in 2022) gefördert werden. Das entspricht einer Fläche von jährlich bis zu 400 Hektar.
Wirtschafts- und Energieministerin Mona Neubaur: „Die schwarz-grüne Landesregierung macht Tempo beim Ausbau der Erneuerbaren und nimmt im Bereich der Photovoltaik verstärkt auch Freiflächen in den Blick. Hier besteht in Nordrhein-Westfalen noch Nachholbedarf, das vorhandene Potenzial tatsächlich zu nutzen. Mit der Verordnung verbessern wir die Rahmenbedingungen für Freiflächen-PV in benachteiligten Gebieten. Damit stellen wir die Weichen, dass auch in unserem dicht besiedelten Bundesland geeignete Flächen maßvoll für PV-Anlagen genutzt werden können.“
Landwirtschaftliche Flächen mit einer hohen natürlichen Bodenfruchtbarkeit sowie Flächen in Natura-2000-Gebieten werden in der Verordnung von der zu öffnenden Flächenkulisse ausgeschlossen, um die Interessen von Landwirtschaft und Natur zu wahren.
Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerin Silke Gorißen: „Landwirtschaftliche Fläche ist ein hohes Gut, das wir in Nordrhein-Westfalen schützen wollen. Unsere Landwirtinnen und Landwirte sorgen mit ihrer täglichen Arbeit auf den Feldern und Wiesen im Land für die existentielle Versorgung unserer Bevölkerung. Die Förderung von Photovoltaikanlagen auf bestimmten für die Landwirtschaft wenig ertragreichen Flächen verbessert die Möglichkeit der Landwirte, wettbewerbsfähig zu wirtschaften und gleichzeitig einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.“
Bisher ist die zulässige Flächenkulisse für PV-Freiflächenanlagen im Rahmen des EEG unter anderem auf Randstreifen entlang von Straßen- und Schienenwegen begrenzt. Nun können in Nordrhein-Westfalen auch bestimmte Projekte in der um Grün- und Ackerlandflächen in benachteiligten Gebieten erweiterten Flächenkulisse umgesetzt werden und bereits in der kommenden Ausschreibungsrunde der Bundesnetzagentur im November teilnehmen.
Zum Hintergrund:
Die Fläche der benachteiligten Gebiete umfasst in Nordrhein-Westfalen 136.100 Hektar Ackerland und 174.600 Hektar Grünland. Insgesamt werden in Nordrhein-Westfalen rund 1,49 Millionen Hektar landwirtschaftlich genutzt. Knapp 420.000 Hektar sind Grünland.
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