Landesregierung legt Gutachtenentwurf zum Bergversatz und Umweltauswirkung von PCB in Grubenwasser vor
Begleitender Arbeitskreis wird Ergebnisse mit Gutachter im Februar diskutieren
Das Umweltministerium und das Wirtschaftsministerium haben den Entwurf des umfangreichen Abschlussberichts zum ersten Teil des in Auftrag gegebenen „Gutachtens zur Prüfung möglicher Umweltauswirkungen des Einsatzes von Abfall- und Reststoffen zur Bruchhohlraumverfüllung in Steinkohlenbergwerken in Nordrhein-Westfalen“ veröffentlicht und den begleitenden Arbeitskreis informiert.
Das Umweltministerium und das Wirtschaftsministerium haben den Entwurf des umfangreichen Abschlussberichts zum ersten Teil des in Auftrag gegebenen „Gutachtens zur Prüfung möglicher Umweltauswirkungen des Einsatzes von Abfall- und Reststoffen zur Bruchhohlraumverfüllung in Steinkohlenbergwerken in Nordrhein-Westfalen“ (www.umweltauswirkungen-utv.de) veröffentlicht und den begleitenden Arbeitskreis informiert.
Die Ministerien haben dieses zweiteilige Gutachten Mitte 2015 in Auftrag gegeben, um zu prüfen, ob vom früheren Einsatz von Abfall- und Reststoffen zur Bruch-Hohlraumverfüllung (BHV, auch Bergversatz genannt) im Steinkohlenbergbau und von den dort früher eingesetzten PCB-haltigen Betriebsstoffen und entsprechender Ersatzstoffe eine Gefahr für Mensch und Umwelt ausgeht.
Anlass für die Beauftragung des Gutachtens waren unter anderem die ab Mitte 2013 geäußerten Befürchtungen eines Grundstückseigentümers in Bergkamen, dass im früheren Einsatz von Reststoffen unter Tage auf dem Bergwerk Haus Aden/Monopol die Ursache für festgestellte Schadstoffbelastungen auf seinem Grundstück liege. Der Grundstückseigentümer hatte dazu Ausarbeitungen von mehreren Sachverständigen beauftragt. Hinzu kam die Befürchtung, dass es im Zuge eines Anstiegs des Grubenwassers nach der Stilllegung des Steinkohlenbergbaus zu einer Mobilisierung und einem erheblich stärkeren Austrag von PCB über das Grubenwasser in die Oberflächengewässer kommen könne.
PCB-haltige Betriebsstoffe wurden in den 1960er- bis 1980er-Jahren auch in den Steinkohlenbergwerken Nordrhein-Westfalens eingesetzt. Der nun vorliegende Entwurf zu Teil 1 des Gutachtens befasst sich im Wesentlichen mit dem Bereich des Bergwerks Haus Aden / Monopol.
Die Gutachtenerarbeitung durch ein Konsortium wurde intensiv durch einen Arbeitskreis, in dem Vertreterinnen und Vertreter von Interessenvertretungen Bergbaubetroffener, Umwelt- und Wasserwirtschaftsverbänden, Kommunen, Behörden und der RAG mitgewirkt haben, begleitet. Die Mitglieder erhalten nun Gelegenheit, sich mit dem vorliegenden Gutachtenentwurf inklusive der Detailberichte intensiv zu befassen und ihn mit den Gutachtern in einer weiteren Arbeitskreissitzung im Februar zu diskutieren.
Im bereits begonnenen Teil 2 des Gutachtens wird nun geprüft, inwieweit die Ergebnisse der für das Bergwerk Haus Aden/Monopol durchgeführten Risikoanalysen auf das Bergwerk Hugo/Consolidation und das Bergwerk Walsum übertragen werden können. Dort wurden ebenfalls Reststoffe zur Bruchhohlraumverfüllung eingesetzt. Zudem werden acht Bergwerke untersucht, in denen Reststoffe nach dem Prinzip der Immissionsneutralität eingesetzt wurden. Auch zu PCB erfolgen in Teil 2 weitere Recherchen und Probenahmen. Die Ergebnisse sollen Mitte 2018 vorliegen.
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