Landesregierung führte Symposium zu Rechtsfragen der Digitalisierung des Gesetzgebungsverfahrens durch – ein Beitrag zu mehr Bürgerfreundlichkeit der Gesetzgebung
In der Staatskanzlei fand vergangene Woche ein Symposium der Landesregierung zu Rechtsfragen der Digitalisierung des Gesetzgebungsverfahrens statt: 70 Vertreterinnen und Vertreter aus Landesministerien, der Landtagsverwaltung sowie des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen diskutierten mit namhaften Akteuren aus Wissenschaft und Forschung zentrale Rechtsfragen des Projekts E-Rechtsetzung.
In der Staatskanzlei fand vergangene Woche ein Symposium der Landesregierung zu Rechtsfragen der Digitalisierung des Gesetzgebungsverfahrens statt: 70 Vertreterinnen und Vertreter aus Landesministerien, der Landtagsverwaltung sowie des Verfassungsgerichtshofs für das Land Nordrhein-Westfalen diskutierten mit namhaften Akteuren aus Wissenschaft und Forschung zentrale Rechtsfragen des Projekts E-Rechtsetzung.
Nathanael Liminski, Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten, Internationales sowie Medien und Chef der Staatskanzlei: „Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen will alle dafür geeigneten Lebensbereiche durch Digitalisierung vereinfachen, entbürokratisieren, beschleunigen. Das darf nicht zuletzt für das Gesetzgebungsverfahren gelten, das mit seinen fest strukturierten und formalisierten Prozessschritten geradezu optimale Voraussetzungen dafür bietet. Das hochkarätig besetzte Symposium in der Staatskanzlei hat interessante Ansatzpunkte aufgezeigt und neue Impulse gesetzt, die wir zügig umsetzen werden.“
Die Landesregierung hat sich vorgenommen, neben den technischen auch die rechtlichen Rahmenbedingungen für eine vollständig digitalisierte Rechtsetzung zu schaffen. Bei dem Symposium beleuchteten Prof. Günter Krings (MdB), Honorarprofessor am Institut für Staatsrecht an der Universität zu Köln, und Prof. Karl-Peter Sommermann, Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht, Staatslehre und Rechtsvergleichung an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, Fragen der Gesetzgebungstechnik. Angestoßen wurden Überlegungen dazu, wie insbesondere die Änderung von Gesetzen anschaulicher gestaltet werden könnte. Hierdurch soll ein Beitrag geleistet werden, den Gesetzgebungsprozess transparenter, digitaler und damit im Ergebnis auch bürger- und anwenderfreundlich zu gestalten.
Der Ausfertigung von Gesetzen widmeten sich Prof. Annette Guckelberger, Inhaberin des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Universität des Saarlandes, und Prof. Markus Ogorek, Leiter des Instituts für Öffentliches Recht und Verwaltungslehre an der Universität zu Köln.
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