Landesregierung fördert 192 Koordinierungsstellen zur Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements
Anträge können von Kreisen, kreisfreien und kreisangehörigen Städten ab sofort gestellt werden
Die Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung.
Die Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte ist ein zentrales Anliegen der Landesregierung. Ein wichtiger Partner dabei sind die Kommunen. Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für gelingende Integrationsarbeit vor Ort ist die Vernetzung, verschiedener Ämter und Akteure, um Menschen zielgerichtet bei der Integration zu unterstützen. Helfen sollen dabei insgesamt 192 kommunale Koordinierungsstellen und bis zu 54 Verwaltungsassistenzstellen in Kreisen und kreisfreien Städten, die von der Landesregierung allein in 2021 mit 20 Millionen Euro gefördert werden. Ab sofort können hierfür Anträge auf Förderung beim Kompetenzzentrum für Integration gestellt werden.
Integrationsminister Joachim Stamp: „Integration findet in den Kommunen statt. Wir wollen die Städte in Nordrhein-Westfalen noch stärker dabei unterstützen, dass Integrationsarbeit gelingt. Deswegen freue ich mich, dass wir – trotz Corona-Pandemie – nun einen großen Schritt vorangekommen sind. Mit dem Kommunalen Integrationsmanagement unterstreicht Nordrhein-Westfalen seine Rolle als Einwanderungsland.“
Serap Güler, Staatssekretärin für Integration: „Wir fördern den Aufbau verlässlicher Strukturen in Kommunen und für Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Nordrhein-Westfalen verfügt über eine bundesweit einzigartige kommunale integrationspolitische Infrastruktur.“
Im Rahmen der Förderung können bis zu vier Personalstellen bei Kreisen und drei Personalstellen bei kreisfreien Städten finanziert werden. Sofern bei kreisangehörigen Kommunen eine Ausländerbehörde, ein Jugendamt und ein Integrationsrat oder Integrationsausschuss vorhanden sind, kann jede Kommune, die diese Voraussetzungen erfüllt, eine weitere Koordinierungsstelle beantragen. Damit wird auch der kreisangehörige Raum, der bei der Integration eine wichtige Rolle einnimmt, berücksichtigt. Zusätzlich stellt das Land den Kommunen eine wissenschaftliche Begleitung durch die Frankfurt University of Applied Sciences zur Verfügung sowie die Möglichkeit der Beantragung weiterer Begleitmaßnahmen. Die konzeptionelle Beratung übernimmt die Landesweite Koordinierungsstelle der Kommunalen Integrationszentren.
Das Kommunale Integrationsmanagement besteht aus insgesamt drei Bausteinen: der im Frühjahr 2020 umgesetzten Finanzierung von Personalstellen in Ausländer- und Einwanderungsbehörden, der seit Sommer zur Verfügung gestellten fachbezogenen Pauschale für Personalstellen für ein individuelles Case-Management sowie der jetzt begonnenen Umsetzung des strategischen Integrationsmanagements.
Die aktuelle Förderrichtlinie für die Jahre 2020 bis 2022 kann hier heruntergeladen werden.
Hier finden Sie zudem das Handlungskonzept „Kommunales Integrationsmanagement“ sowie den Abschlussbericht.
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