Landesregierung beendet Teststrategie in Kindertagesbetreuung

Lieferung von Coronatests an Kinder in Einrichtungen der Kindertagesbetreuung wird Mitte Februar eingestellt

25. Januar 2023
phb Kita

Die Entwicklungen des Infektionsgeschehens erlauben es, nach fast drei Jahren Pandemie in Nordrhein-Westfalen zur Normalität im gesellschaftlichen Leben zurückzukehren.

Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration

Die Entwicklungen des Infektionsgeschehens erlauben es, nach fast drei Jahren Pandemie in Nordrhein-Westfalen zur Normalität im gesellschaftlichen Leben zurückzukehren. Die Landesregierung passt deshalb die Coronaschutzregeln ab dem 1. Februar 2023 an. Für den Bereich der Kindertagesbetreuung wird es keine Sonderregeln mehr geben, die Regeln zum anlassbezogenen Testen fallen ersatzlos weg. Zudem entfällt die bisherige fünftägige Isolationspflicht und wird durch eine dringende Maskenempfehlung ersetzt. Dies entspricht vergleichbaren Regeln in fast allen anderen Bundesländern.

Mit dem Wegfall der Regelungen zur anlassbezogenen Testung und der Isolationspflicht bei einer festgestellten Corona-Infektion entfällt die Grundlage für das bisherige Testregime. Die Lieferung von Coronatests wird daher für die nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) geförderte Kindertagesbetreuung, heilpädagogischen Gruppen/Einrichtungen und Brückenprojekte Mitte Februar eingestellt.

Das Land hat in Absprache mit den Trägern als Arbeitgeber in der Kindertagesbetreuung seit 2021 freiwillig kostenlos Coronatests für die nach dem KiBiz geförderte Kindertagesbetreuung, heilpädagogischen Gruppen/Einrichtungen und Brückenprojekte zur Verfügung gestellt. Zum Ende der 6. Kalenderwoche (10. Februar 2023) beendet das Land die Lieferungen von Selbsttests. Verwendungsstellen, die bereits vorher keine Lieferung mehr wünschen, können diese über das bekannte Online-Tool des Lieferanten selbstständig bis zum 27. Januar 2023 abbestellen. Noch vorhandene Test-Bestände können weiterhin an Eltern ausgegeben werden, solange das Ablaufdatum noch nicht überschritten ist.

Weiterhin gilt, dass grundsätzlich mit Infektionskrankheiten aller Art verantwortungsvoll umgegangen werden sollte. Dazu gehört unabhängig von der Pandemie: Ein Kind, das Krankheitssymptome aufweist, gehört nicht in die Kindertagesbetreuung.

Familienministerin Josefine Paul: „Wir haben während der Pandemie mit der kostenlosen Lieferung von Coronatests einen entscheidenden Beitrag zu größtmöglicher Sicherheit in der frühkindlichen Bildung geleistet. Die Entwicklung der Pandemie lässt jetzt zu, dass große Teile der Gesellschaft – und dazu gehören insbesondere Kinder, die in der Pandemie stark belastet waren und oft zurückstecken mussten – in vielen Bereichen zur Normalität zurückkehren können. Dass dies möglich ist, ist den gemeinsamen gesellschaftlichen Anstrengungen und auch dem ganz persönlichen Einsatz von allen Bürgerinnen und Bürgern, im Großen wie im Kleinen, zu verdanken. Mein Dank gilt an dieser Stelle besonders allen Akteurinnen und Akteuren der Kindertagesbetreuung, die – oft über die Grenzen des eigentlich Machbaren hinaus – alles dafür getan haben, um mit einer schwierigen Lage umzugehen, die wir alle so noch nicht erlebt haben. Mein Dank gilt auch den Kindern und Familien, die mit viel Solidarität und unter vielen Entbehrungen einen wichtigen Beitrag in der Pandemiebekämpfung geleistet haben.“

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