Land und EU fördern energetische Sanierung öffentlicher Gebäude mit rund 196 Millionen Euro
Ministerin Neubaur: Wir helfen Städten und Gemeinden dabei, ihre Energiekosten zu senken und das Klima zu schützen
Um Emissionen zu senken und die öffentlichen Kassen zu entlasten, stellen Land und Europäische Union 196 Millionen Euro für die energetische Sanierung bereit.
Wenn Sporthallen, Kindertagesstätten, Bibliotheken und andere kommunale Gebäude in die Jahre kommen, sind sie oft wahre Energiefresser. Um Emissionen zu senken und die öffentlichen Kassen zu entlasten, stellen Land und Europäische Union nun 196 Millionen Euro für die energetische Sanierung bereit. Mit der Fördermaßnahme „Energieeffiziente öffentliche Gebäude“ unterstützen sie Einrichtungen, die vorrangig karitativen, kulturellen, touristischen und sportlichen Zwecken dienen. Nach der Modernisierung muss in den Gebäuden mindestens 50 Prozent des vorigen Primärenergiebedarfs eingespart werden.
Wirtschafts- und Klimaschutzministerin Mona Neubaur: „Um unsere ambitionierten Klimaziele zu erreichen, müssen wir endlich an den Gebäudebestand ran, denn hier entstehen immer noch 30 Prozent der CO2-Emissionen. Mit unserer neuen Förderung unterstützen wir Kommunen dabei, ihre älteren Gebäude energetisch zu sanieren. So können sie ihre Energiekosten senken und einen wichtigen Beitrag zum kommunalen Klimaschutz leisten.“
Gefördert werden Gebäude, bei deren Planung und Bau die Vorgaben der ersten Wärmeschutzverordnung von 1977 noch nicht angewendet wurden. Bei ihnen sind die Energieverbräuche zum Beispiel durch ineffiziente Heizungsanlagen, fehlende Dämmung oder energieintensive Lüftungsanlagen besonders hoch.
Förderfähig sind Investitionen zur Umsetzung des Energiekonzepts, wie zum Beispiel:
- Wärmedämmung
- sommerlicher Wärmeschutz
- Erneuerung von Heizungsanlagen
- Einbau und Erneuerung von Lüftungsanlagen oder
Wärmespeichern
Auch Energiekonzepte und Planungsleistungen, wie etwa die energetische Untersuchung des Bestandsgebäudes oder Konzepte zum Energiemanagement, können gefördert werden.
Städte, Gemeinden, Kreise, kommunale Zweckverbände, kommunale Unternehmen sowie Körperschaften, die gemeinnützige Zwecke verfolgen, können ab sofort Anträge über das digitale Antragsportal stellen. Vorhaben können bewilligt werden, solange Finanzmittel vorhanden sind.
Weitere Informationen und den Link zur digitalen Antragstellung finden Sie unter: www.efre.nrw.de/wege-zur-foerderung/foerderungen-in-2021-2027/energieeffiziente-oeffentliche-gebaeude
Zum Hintergrund:
Für zukunftsweisende, nachhaltige und innovative Vorhaben in Nordrhein-Westfalen steht aus dem EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 ein Investitionsvolumen von insgesamt rund 4,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Es speist sich aus 1,9 Milliarden Euro EU-Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des JTF, aus der Ko-Finanzierung des Landes Nordrhein-Westfalen und Eigenanteilen der Projekte. Unterstützt werden Vorhaben aus den Themenfeldern Innovation, Mittelstandsförderung, Nachhaltigkeit, Lebensqualität, Mobilität und Strukturwandel in Kohlerückzugsregionen. Weitere Informationen finden Sie unter www.efre.nrw und #efrenrw.
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