Land stellt zwei Millionen Euro für das neue Kleinstförderprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ zur Verfügung – Antragsstart ist der 1. Oktober

17. September 2021
Staatssekretärin Andrea Milz freundlich lächelnd - Hintergrund blau.

Engagierte, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen können ab dem 1. Oktober 2021 einen Antrag auf Förderung im Rahmen des neuen Landesprogramms „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ stellen. Dafür stellt das Land Nordrhein-Westfalen zusätzlich zwei Millionen Euro zur Verfügung.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Engagierte, zivilgesellschaftliche Organisationen und Initiativen können ab dem 1. Oktober 2021 einen Antrag auf Förderung im Rahmen des neuen Landesprogramms „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ stellen. Dafür stellt das Land Nordrhein-Westfalen zusätzlich zwei Millionen Euro zur Verfügung. 
 
Die Staatssekretärin für Sport und Ehrenamt, Andrea Milz, erklärt: „Ich freue mich, dass die Engagierten in Nordrhein-Westfalen durch das neue Landesprogramm nun eine zusätzliche Unterstützung erhalten und kleinere Projekte und Vorhaben umsetzen können. Das Land wird bis zu 2000 Vorhaben mit einem Festbetrag von je 1.000 Euro fördern. Der diesjährige Themenschwerpunkt lautet „Gemeinschaft gestalten – engagierte Nachbarschaft leben“.“
 
Bürgerschaftliches Engagement in Nordrhein-Westfalen soll durch das neue Landesprogramm gestärkt werden. Mit „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ ist nun ein niederschwelliger Förderzugang für Engagierte geschaffen worden, der ein sehr schlankes Antragsverfahren beinhaltet.
 
„Wir haben uns bewusst dafür entschieden, dass neben Vereinen und Stiftungen beispielsweise auch Initiativen einen Antrag stellen können. Darin unterscheidet sich das Programm von anderen. So können auch Nachbarschaftsinitiativen, die etwas für die Gemeinschaft initiieren möchten, wie zum Beispiel eine Adventsaktion für Seniorinnen und Senioren im Stadtteil oder auch eine Aktion für die von der Flut betroffenen Ortsteile, einen Antrag einreichen“, so Andrea Milz.
 
Bei der Umsetzung des Förderprogramms unterstützen die Kreise und kreisfreien Städte. Sie haben die Fördermittel gemessen an der Einwohnerzahl vom Land übertragen bekommen und kümmern sich um die Bearbeitung der Anträge aus ihrem Kreis- beziehungsweise Stadtgebiet. 
 
Informationen zum Förderprogramm, zur Antragstellung und zu den am Programm teilnehmenden Kreisen und kreisfreien Städten können auf www.engagiert-in-nrw.de abgerufen werden.
 
Das neue Landesprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ ist Teil der am 2. Februar dieses Jahres durch die Landesregierung beschlossene Engagementstrategie für Nordrhein-Westfalen. Engagierte und zivilgesellschaftliche Organisationen hatten im Rahmen eines breiten Beteiligungsprozesses den Bedarf an zusätzlichen Förderzugängen, insbesondere Programmen der Kleinstförderung, geäußert.
 
 

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