Land Nordrhein-Westfalen, Stadt Düsseldorf und DUH schließen Vergleich zur Luftreinhalteplanung Düsseldorf
In allen 14 Verfahren konnten Vergleiche erzielt werden. Drohende Fahrverbote in Nordrhein-Westfalen sind vom Tisch.
Das Land Nordrhein-Westfalen, die Stadt Düsseldorf und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) haben sich außergerichtlich auf einen Vergleich zur Beilegung der Klage gegen den Luftreinhalteplan Düsseldorf geeinigt.
Das Land Nordrhein-Westfalen, die Stadt Düsseldorf und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) haben sich außergerichtlich auf einen Vergleich zur Beilegung der Klage gegen den Luftreinhalteplan Düsseldorf geeinigt. Die Parteien haben sich auf konkrete Maßnahmen verständigt, mit denen die im Jahr 2020 erstmals an allen Düsseldorfer Messstationen erreichte Einhaltung des Immissionsgrenzwerts für Stickstoffdioxid auch weiterhin sichergestellt werden soll.
Mit dem Düsseldorfer Vergleich wurde auch das letzte noch offene Klageverfahren der DUH gegen das Land Nordrhein-Westfalen beendet. Zuvor wurden bereits in 13 von insgesamt 14 Klageverfahren Vergleiche erzielt, neben Düsseldorf für die Städte Aachen, Bielefeld, Bochum, Bonn, Köln, Essen, Dortmund, Düren, Hagen, Gelsenkirchen, Paderborn, Oberhausen und Wuppertal.
Ministerpräsident Armin Laschet: „In Nordrhein-Westfalen wird es keine flächendeckenden Fahrverbote geben – das hat die Landesregierung bei Amtsantritt versprochen und sie hat Wort gehalten. Mit dem Vergleich für die Stadt Düsseldorf ist dieses Thema nun endlich vom Tisch. Das stärkt das Vertrauen in die Politik. Die Luftqualität hat sich an allen Messstellen im Land deutlich verbessert. Nordrhein-Westfalen hat gezeigt, dass Umwelt- und Gesundheitsschutz auch ohne Verbotspolitik funktioniert – sondern mit dem Setzen konkreter Anreize und richtigen Rahmenbedingungen.“
„Die Erblast aus den früheren Jahren war groß. Erst vor wenigen Tagen hat der Europäische Gerichtshof die Bundesrepublik Deutschland wegen der deutlichen NO2-Grenzwertüberschreitungen in den Jahren 2010-2016 verurteilt. Für diese Landesregierung und die Kommunen gab es also viel zu tun, die Herausforderungen waren enorm, aber wir haben es geschafft. Wir konnten uns in allen 14 Verfahren in Nordrhein-Westfalen mit der DUH auf einen Vergleich einigen. Damit wird es keine Fahrverbote in unserem Bundesland geben, stattdessen sind zahlreiche Verbesserungen, zum Beispiel bei Verkehrsführungen sowie im ÖPNV und dem Rad- und Fußverkehr hinzugekommen. Die Luftqualität hat sich spürbar verbessert. Der Gesundheitsschutz wurde gestärkt. Das ist ein großartiger Erfolg für die Menschen und die Umwelt in Nordrhein-Westfalen“, sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser.
Die Ministerin hob die Anstrengungen der Bezirksregierung und der Landeshauptstadt Düsseldorf hervor und bedankte sich bei allen Beteiligten. Darüber hinaus betonte die Ministerin die vermittelnde Rolle des Vorsitzenden Richters am Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster a.D. Professor Dr. Max-Jürgen Seibert, der sich bereit erklärt hatte, nach seiner Pensionierung im Mai 2020 auch diese außergerichtliche Vergleichsverhandlung zu moderieren.
Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher: „Wir sind froh, dass der juristische Streit nun endlich beigelegt ist. Die Bezirksregierung Düsseldorf und die Landeshauptstadt Düsseldorf haben die Zeit genutzt, zu den bereits beschlossenen Maßnahmen eine Reihe zusätzlicher Projekte zur Verbesserung der Luftqualität in der Stadt auf den Weg zu bringen. Der Luftreinhalteplan Düsseldorf wird jetzt mit Hochdruck fortgeschrieben.“
Oberbürgermeister Dr. Stephan Keller: „Dies ist ein guter Tag für alle Düsseldorferinnen und Düsseldorfer. Ich fühle mich auf dem eingeschlagenen Weg bestätigt, unsere Anstrengungen zur Luftreinhaltung, die wir in einem umfangreichen Maßnahmenpaket dokumentiert haben, fortzusetzen - mit effektiven Maßnahmen für saubere Luft.“
Dass im Jahr 2020 landesweit und damit auch in Düsseldorf der NO2-Grenzwert eingehalten wurde, war auch zur Luftreinhalteplanung Düsseldorf eine wichtige Wegmarke und gute Basis für eine Einigung. Wichtige Maßnahmen, zum Beispiel die vollständige Umstellung der Busflotte auf Euro VI- bzw. Elektrobusse und die umweltsensitive Lichtsignalanlagensteuerung für die Corneliusstraße und die Merowingerstraße, hat die Stadt Düsseldorf bereits umgesetzt. Darüber hinaus hat die Stadt Düsseldorf unter anderem umfangreiche Maßnahmenpakete zur Verbesserung der Bedingungen des Radverkehrs und des ÖPNV auf den Weg gebracht.
Eckpunkte des Vergleichs
Der ausgehandelte Vergleich sieht unter anderem Folgendes vor: Die Parteien bekennen sich zu Verkehrswende und Klimaschutz und die alle Belange verbindende Komplexität. Daraus ergeben sich konkrete Maßnahmen, unter anderem:
- Weitere Umsetzung des Green-City Masterplans und des Klimaschutzplans zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2035
- Beibehaltung der umweltsensitiven Signalsteuerung zur Entlastung des Belastungsschwerpunkte Corneliusstraße und Merowingerstraße sowie Tempo 30 auf der Merowingerstraße
- Aufbau einer kooperativen, intelligenten Verkehrsinfrastruktur
- Beschleunigter Ausbau der Radinfrastruktur in Düsseldorf, inklusive schneller Ausbau von zusammenhängenden Radachsen und Abstellanlagen, sowie Ausbau von B&R-Plätzen und Mobilitätsstationen
- „Traffic Pilot“ - Ampelphasenassistent für den Rad- und Kfz-Verkehr
- Neubau der U-Bahn-Linie U81 zur Verbindung der Verkehrsknotenpunkte Düsseldorf Hauptbahnhof, Messe Düsseldorf, Flughafen
- Abgasarme Busse im ÖPNV, Projekte zur Beschleunigung des öffentlichen Nahverkehrs und Ausweisung von P+R-Parkplätzen
- weitere Modernisierung der kommunalen Flotte
- Ausbau der E-Ladeinfrastruktur
- Landstromversorgung für Binnenschiffe
- bestehendes Förderprogramm zur Anschaffung von Lastenfahrrädern
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