Land fördert Potenzialanalyse für Zukunftsperspektiven in der Kohleregion Ibbenbüren
Minister Duin: Die Landesregierung hat die Nachfolgenutzung der Bergbauflächen im nördlichen Münsterland im Blick
Im Jahr 2018 endet die Steinkohleförderung auf Anthrazit Ibbenbüren. Mit 400.000 Euro hat die Landesregierung frühzeitig die Erstellung einer Potenzialanalyse zur Nachfolgenutzung einer der beiden noch verbliebenen, aktiven Steinkohlebergwerke in Nordrhein-Westfalen unterstützt.
Im Jahr 2018 endet die Steinkohleförderung auf Anthrazit Ibbenbüren. Mit 400.000 Euro hat die Landesregierung frühzeitig die Erstellung einer Potenzialanalyse zur Nachfolgenutzung einer der beiden noch verbliebenen, aktiven Steinkohlebergwerke in Nordrhein-Westfalen unterstützt. Wirtschaftsminister Garrelt Duin hat jetzt den Abschlussbericht der Potenzialanalyse für den Standort Ibbenbüren von Dr. Marc Schrameyer, Bürgermeister der Stadt Ibbenbüren, und Uwe Manteuffel, Geschäftsführer der Schnittstelle Kohlenkonversion, entgegengenommen.
Minister Duin erklärte: „Der landesweite Ausstieg aus der Steinkohleförderung im Jahr 2018 rückt immer näher. Deshalb ist es unbedingt notwendig, dass sich alle Beteiligten frühzeitig Gedanken über die Zukunft der ehemaligen Bergbauflächen machen. Von diesen Herausforderungen ist nicht nur das Ruhrgebiet betroffen. Im Rahmen einer Bürgerbeteiligung konnten in der Kohleregion Ibbenbüren viele Menschen ihre Ideen für das Gelände einbringen. Die Region zeigt damit, wie man diesen Wandel gestaltet: aktiv, vorausschauend, pragmatisch, gemeinsam. Dabei unterstützen wir sie gerne.“
Mit dem Förderprojekt, finanziert aus Landesmitteln zur Strukturhilfe für Steinkohlerückzugsgebiete, wurden eine Analyse der regionalen Entwicklungspotenziale erstellt und Ideen für die Nachfolgenutzung der Bergbauflächen entwickelt. Gemeinsam hatten die Kommunen der Kohleregion mit dem Kreis Steinfurt, der RAG Anthrazit Ibbenbüren GmbH und der RAG Montan Immobilien GmbH diese Potenzialanalyse auf den Weg gebracht. In einem zweiten Schritt soll nun ein umsetzungsfähiger Maßnahmenplan für die Zeit nach der Schließung des Bergwerks erarbeitet werden.
Die Landesregierung fördert die vorausschauende Entwicklung von Nachfolgenutzungsplänen für zwanzig Bergbauflächen im Rahmen ihrer „Bergbauflächenvereinbarung“, einer Vereinbarung der Landesregierung mit den Standortkommunen und der RAG AG/RAG MI.
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