Kabinett billigt Entwurf zur Dichtheitsprüfung

Umweltministerin Ursula Heinen-Esser: Die Abschaffung der turnusmäßigen Dichtheitsprüfung entlastet die Hausbesitzer, entbindet sie aber nicht von der Pflicht, ihre Kanäle in Ordnung zu halten

4. März 2020

Das Landeskabinett hat den Entwurf für eine „Verordnung zur Änderung der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser“ verabschiedet.

Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz

Das Landeskabinett hat am 3. März 2020 den Entwurf für eine „Verordnung zur Änderung der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser“ verabschiedet. Im Kern geht es dabei um die Abschaffung der turnusmäßigen Dichtheitsprüfung für Hausanschlüsse für häusliches Abwasser. „Die Abschaffung starrer Fristen führt zu einer Entlastung der Haushalte. Sie entbindet die Hausbesitzer aber nicht von ihrer Verantwortung, die Kanäle in Ordnung zu halten. Der Grundwasserschutz und der Erhalt einer funktionsfähigen Kanalisation stehen nicht in Frage“, sagte Umweltministerin Ursula Heinen-Esser im Anschluss an die Kabinettsitzung. Im nächsten Schritt haben nun vor allem die kommunalen Spitzenverbände die Möglichkeit, zu dem Verordnungsentwurf Stellung zu nehmen. Abschließend bedarf der Verordnungsentwurf der Zustimmung des Landtags. Es ist zu erwarten, dass die Verordnung noch in diesem Jahr in Kraft tritt.
 
Der Landtag hatte am 19. Dezember 2019 entsprechend dem Koalitionsvertrag den Antrag der Regierungsfraktionen beschlossen, eine verpflichtende Funktionsprüfung (Dichtheitsprüfung) künftig nur noch bei Neuvorhaben in Wasserschutzgebieten, bei wesentlichen Änderungen und in begründeten Verdachtsfällen vorzusehen. Hausbesitzer, die nach der bisherigen Verordnung bis Ende 2015 eine Dichtheitsprüfung vorzunehmen hatten und dies bisher versäumt haben, sind dazu nach wie vor verpflichtet. Industrielle oder gewerbliche Abwasseranlagen müssen auch fortan turnusmäßig überprüft werden.
 
Ministerin Heinen-Esser: „Unser Ziel ist es, dass die Hauseigentümer nach Inkrafttreten der geänderten Selbstüberwachungsverordnung Abwasser wieder eine gesicherte Rechtslage haben. Mit der Neuregelung entfällt zwar die turnusmäßige Dichtheitsprüfung, aber begründete Verdachtsfälle verlangen auch weiterhin sofortiges Handeln. Wo Kanäle beschädigt sind, müssen sie saniert werden.“
 
 

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