Jugendstaatssekretär Bothe: USK leistet wichtigen Beitrag zum Jugendschutz bei digitalen Spielen
Digitale Spiele haben mit ihren bunten Abenteuerwelten eine besondere Anziehungskraft auf Kinder und Jugendliche und bieten neben dem Spaß am Spielen viele Anreize zum Lernen. Doch nicht jedes Spiel ist für jedes Kind geeignet. Wie bei Filmen gibt es auch für Computer- und Konsolenspiele entsprechende Alterseinstufungen.
Digitale Spiele haben mit Ihren bunten Abenteuerwelten eine besondere Anziehungskraft auf Kinder und Jugendliche und bieten neben dem Spaß am Spielen viele Anreize zum Lernen. Doch nicht jedes Spiel ist für jedes Kind geeignet. Wie bei Filmen gibt es auch für Computer- und Konsolenspiele entsprechende Alterseinstufungen. Jugendstaatssekretär Andreas Bothe hat sich beim Besuch der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) in Berlin über den Kinder- und Jugendschutz bei Computer- und Videospielen informiert.
„Viele Eltern kennen die farbigen Alterskennzeichen, die auf der Spielhülle und dem Datenträger abgebildet sind und sehen sie als wichtige Orientierungshilfe an“, erklärte Staatssekretär Andreas Bothe bei seinem Besuch in Berlin. „Doch das Verfahren, das zu dieser Kennzeichnung führt, ist oftmals unbekannt.“ Bei der Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) wurde dem Staatssekretär dieser Bereich des Jugendschutzes anhand einer simulierten Prüfsitzung vorgestellt.
Bei der Jugendschutzprüfung von Computerspielen auf Datenträgern handelt es sich um ein bundesweit einheitliches Prüfverfahren, an dem die Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) sowie die Selbstkontrolleinrichtung der Computer- und Videospielindustrie – die Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle (USK) – beteiligt sind. Die Spiele werden dabei von ehrenamtlich tätigen Sichterinnen und Sichtern der USK durchgespielt und von ehrenamtlichen Jugendschutzsachverständigen in wechselnden und pluralistisch besetzten Gremien geprüft. Die abschließende Altersfreigabe eines Computerspiels erfolgt immer durch einen der beiden Ständigen Vertreter der OLJB bei der USK, die Beschäftigte des Jugendministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen sind.
„Die USK leistet einen wichtigen Beitrag zum Jugendschutz und zur Medienerziehung in den Familien. Darüber hinaus bietet sie gezielte und praktische Unterstützung bei allen Fragestellungen rund um das Thema Computerspiele an“, sagte Staatssekretär Bothe.
Die USK ist eine vom „game – Verband der deutschen Games-Branche“ getragene Selbstkontrolleinrichtung und hat ihren Sitz in Berlin. Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Federführung für alle 16 Bundesländer bei der Alterskennzeichnung von digitalen Spielen auf Datenträgern.
Weitere Informationen zu den USK-Alterskennzeichen und dem Prüfverfahren finden Sie auf der Homepage der USK: www.usk.de.
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