Hohe Wasserqualität an allen ausgewiesenen Badestellen in Nordrhein-Westfalen
Auch an den Badestellen müssen Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden. Rhein- und Schifffahrtskanäle gehören nicht zu den Badegewässern
Die Badegewässer in Nordrhein-Westfalen weisen eine hohe Wasserqualität auf. Darauf weisen das Umweltministerium und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen hin.
Die Badegewässer in Nordrhein-Westfalen weisen eine hohe Wasserqualität auf. Darauf weisen das Umweltministerium und das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen hin. In Nordrhein-Westfalen gibt es 82 ausgewiesene EU-Badegewässer mit 108 Badestellen, an denen während der Badesaison regelmäßig Untersuchungen der Wasserqualität stattfinden. An 106 Badestellen in Nordrhein-Westfalen erhielt die Wasserqualität im Jahr 2020 eine ausgezeichnete Bewertung. Die Wasserqualität der Badestellen Freibad Schwimmer am Eiserbachsee in Simmerath und Seaside Beach am Essener Baldeneysee wurden in 2020 mit „gut“ bewertet.
Noch offen ist, ob und unter welchen Bedingungen die Badestellen im Sommer aufgrund der Corona-Lage zugänglich sind. „Es ist zu hoffen, dass das Badevergnügen 2021 nicht ins Wasser fällt. Die Qualität der Badegewässer ist gut. Jetzt liegt es an der COVID19-Entwicklung und den damit einhergehenden Schutz- und Hygienemaßnahmen und deren konsequenten Einhaltung, wann und wie die Badestellen zugänglich sind“, so Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. Über die Öffnungszeiten der einzelnen Badegewässer und den dort getroffenen Schutz- und Hygienemaßnahmen informieren die Kommunen bzw. die Betreiber der Badegewässer vor Ort.
Die Qualität eines Badegewässers wird anhand von Messwerten aus den zurückliegenden vier Jahren beurteilt. Zusätzlich nehmen die Gesundheitsämter während der Badesaison mindestens alle vier Wochen Wasserproben zur Analyse. Eine interaktive Bewertungskarte und aktuelle Bewertungen zur Badegewässerqualität können unter www.badegewaesser.nrw.de eingesehen werden.
Seit mehr als 30 Jahren wird die Qualität der Badegewässer in ganz Europa nach einer einheitlichen Richtlinie geprüft. 2006 wurde die Richtlinie komplett überarbeitet und an den Stand der Wissenschaft und der praktischen Erfahrungen angepasst. Mit der EU-Badegewässer-Richtlinie (2006/7/EG) hat die Europäische Union einen flächendeckenden Schutz für das Baden in den Binnen- und Küstengewässern eingeführt.
Der Rhein und die Schifffahrtskanäle gehören nicht zu den Badegewässern. Das Baden an solchen Wasserstraßen ist strengstens untersagt und lebensgefährlich.
Hinweise zum Baden während der Covid-19-Einschränkungen
Nach derzeitigem Kenntnisstand und nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) besteht kein Anlass zur Sorge, dass Covid-19 (SARS CoV-2) über den Wasserweg übertragen wird. Auch nach Auskunft des Umweltbundesamtes sind nach aktuellem Kenntnisstand in Badegewässern keine relevanten Konzentrationen an SARS-CoV-2 zu erwarten, die zu einer Infektion führen können. Einen Überblick über alle Badegewässer und deren Wasserqualität finden Sie auch in beigefügter Tabelle.
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