Höchste Achtsamkeit geboten: Ausbruch von Geflügelpest in den Landkreisen Paderborn und Soest
Staatssekretär Dr. Bottermann: Geflügelpestfälle treffen die hiesige Geflügelwirtschaft schwer.
Das Friedrich-Loeffler-Institut hat als zuständiges Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit das hochansteckende Vogelgrippe-Virus (Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N1) bei inzwischen getöteten 7.400 Puten in einem Mastbetrieb sowie bei 43.000 ebenfalls bereits getöteten Junghennen festgestellt.
Das Friedrich-Loeffler-Institut hat als zuständiges Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit das hochansteckende Vogelgrippe-Virus (Influenza-A-Virus vom Subtyp H5N1) bei inzwischen getöteten 7.400 Puten in einem Mastbetrieb sowie bei 43.000 ebenfalls bereits getöteten Junghennen festgestellt. Beide Betriebe liegen in der Gemeinde Delbrück im Kreis Paderborn. Am 20. November 2021 ist die Viruserkrankung auch in einem unmittelbaren Kontaktbetrieb in Lippstadt im Landkreis Soest ausgebrochen. Hier mussten 8.600 erkrankte Putenhähne und 8.000 Putenküken vorsorglich getötet werden.
„Die Ausbrüche der Geflügelpest treffen die hiesige Geflügelwirtschaft schwer. Das nachgewiesene Virus ist sehr aggressiv und lässt die Tiere mit schweren Symptomen zahlreich verenden“, sagte Staatssekretär
Dr. Heinrich Bottermann. „Alle Geflügelhalter müssen nun höchste Achtsamkeit und Sorgfalt walten lassen.“
Unter anderem mit Schutzzonen im Umkreis von drei Kilometern und Überwachungszonen im Umkreis von zehn Kilometern um die betroffenen Betriebe sollen weitere Ansteckungen verhindert werden. Die eingerichteten Restriktionszonen reichen bis in die Kreise Gütersloh und Warendorf hinein. In diesen Bereichen gelten besonders strenge Auflagen für Geflügelhalter.
Zur Eindämmung der Tierseuche müssen außerdem in den Kreisen Paderborn, Gütersloh und Soest im gesamten Kreisgebiet sämtliche Hühner, Puten und weiteres Geflügel im Stall bleiben. Darüber hinaus wurden im gesamten Land Geflügelausstellungen und -märkte verboten. Außerdem müssen Geflügelhändler im Reisegewerbe besondere Vorsichtsmaßnahmen einhalten, wenn sie weiterhin Geflügel aus dem Auto heraus verkaufen möchten. So muss das Geflügel längstens vier Tage vor dem Verkauf durch einen Tierarzt untersucht werden und bei Wassergeflügel muss die tierärztliche Untersuchung durch eine Laboruntersuchung ergänzt werden. Diese Präventionsmaßnahmen sollen die Verbreitung der Geflügelpest verhindern.
Die Infektionskrankheit, auch Vogelgrippe genannt, kommt vor allem bei Wassergeflügel und Hühnervögeln vor. Bei intensivem Kontakt können sich auch Menschen anstecken. Eine Übertragung über infizierte Lebensmittel gilt aber als unwahrscheinlich. Die Geflügelpest ist eine Seuche, die nach den Tierseuchenbekämpfungsvorgaben der Europäischen Union bekämpft wird.
Anbei die Links zu den lokalen Pressemitteilungen:
Kreis Paderborn:
https://www.kreis-paderborn.de/kreis_paderborn/aktuelles/pressemitteilungen/verdacht-auf-gefluegelpest.php (17.11.21, Verdachtsfall)
https://www.kreis-paderborn.de/kreis_paderborn/aktuelles/pressemitteilungen/Gefluegelpest-zweiter-fall-bestaetigt.php (18.11.21, Zwei Fälle bestätigt)
https://www.kreis-paderborn.de/kreis_paderborn/aktuelles/pressemitteilungen/Aufstallpflich.php (20.11.21, Aufstallpflicht)
Kreis Soest:
https://www.kreis-soest.de/pressemitteilungen/presseservice/1088067.php (21.11.21, Ausbruch in Lippstadt-Dedinghausen, Aufstallpflicht)
Kreis Gütersloh:
https://www.kreis-guetersloh.de/aktuelles/gefluegelpest/pressemitteilungen-gefluegelpest/19-11-2021-stallpflicht-fuer-gefluegel/ (19.11.21, Aufstallpflicht)
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