Handlungs- und Maßnahmenkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche beschlossen
Landesregierung stärkt Prävention, Weiterentwicklung der Intervention und verbessert Hilfen für Betroffene und Angehörige
Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen möglichst umfassend vor Verwahrlosung, Misshandlung und Gewaltanwendung zur schützen, ist eine der wichtigsten Aufgaben der Landesregierung.
Kinder und Jugendliche in Nordrhein-Westfalen möglichst umfassend vor Verwahrlosung, Misshandlung und Gewaltanwendung zur schützen, ist eine der wichtigsten Aufgaben der Landesregierung. Seit den grausamen Vorkommnissen in Lügde, Bergisch-Gladbach und Münster gilt dies umso mehr für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt. Das Landeskabinett hat nun ein umfangreiches Handlungs- und Maßnahmenkonzept zur Prävention sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche beschlossen. Ziel des Handlungs- und Maßnahmenkonzepts ist es, Prävention gegen sexualisierte Gewalt zu stärken, Intervention weiterzuentwickeln und Hilfen für Betroffene und deren Angehörige zu verbessern.
„Die schweren Fälle sexualisierter Gewalt gegen Kinder in Nordrhein-Westfalen haben uns gezeigt, dass weitere erhebliche Anstrengungen bei der Bekämpfung dieser abscheulichen Verbrechen notwendig sind. Mit unserem Handlungs- und Maßnahmenkonzept setzen wir ein starkes Zeichen für mehr Kinderschutz. Der Kampf gegen sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Unser Ziel ist es, Kinder und Jugendliche besser zu schützen und ihnen schneller zu helfen. Jeder von uns ist daher gefordert, noch genauer hinzusehen und Verdachtsfälle umgehend zu melden,“ erklärte Kinder- und Familienminister Joachim Stamp.
Das Handlungs- und Maßnahmenkonzept beinhaltet insgesamt 59 Maßnahmen in sieben Handlungsfeldern, die von den Ressorts der Landesregierung schon in die Umsetzung gebracht wurden oder sich in Planung befinden. Das Konzept leistet damit auch einen wichtigen Beitrag zur fachlichen Diskussion, wie der Kinderschutz in Nordrhein-Westfalen weiter gestärkt werden kann. Akteure und Fachkräfte sollen noch besser miteinander kooperieren, Fortbildungen und Schutzkonzepte in die Fläche gebracht sowie Qualitätskriterien und vorhandene Strukturen im Kinderschutz weiterentwickelt werden.
Eine zentrale Rolle spielt dabei die vom Kinder- und Familienministerium in diesem Jahr gegründete Landesfachstelle „Prävention sexualisierte Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ in Trägerschaft der Arbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendschutz NRW e.V. Ihre Aufgabe ist es, den Kinderschutz gemeinsam mit den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe zu stärken. Auch die Fachberatungsressourcen bei den Landesjugendämtern wurden um vier Vollzeitstellen aufgestockt.
Das Handlungs- und Maßnahmenkonzept der Landesregierung ist das Ergebnis einer Interministeriellen Arbeitsgruppe, in der neun Ressorts seit Herbst 2019 Vorschläge beraten und ausgearbeitet haben. Das Konzept schreibt das „Impulspapier über Maßnahmen zur Prävention, zum Schutz vor und Hilfe bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche“ fort, das von Minister Stamp in der Folge der Vorkommnisse von Lügde im Sommer 2019 vorgelegt worden war.
Kinder- und Familienminister Joachim Stamp: „Zur Umsetzung der vielfältigen Aufgaben im Bereich der Prävention sexualisierter Gewalt in der Kinder- und Jugendhilfe stellt die Landesregierung im Jahr 2021 zusätzlich 6,3 Millionen Euro bereit.“
Das Handlungs- und Maßnahmenkonzept wird fortlaufend umgesetzt und weiterentwickelt. „Die Landesregierung bekennt sich damit langfristig zu ihrem Einsatz für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt.“
Das Handlungs- und Maßnahmenkonzept der Landesregierung können Sie hier einsehen: www.mkffi.nrw/sites/default/files/asset/document/massnahmenkonzept_psg_nrw_2020-12final.pdf
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