Gemeinsame Position der Landesregierung zur Deckelung der Dispozinsen – NRW fordert von der Bundesregierung, eine Obergrenze zu schaffen

Minister Remmel: Eine Deckelung der Dispo-Zinsen ist längst überfällig

16. Juli 2015

Banken können derzeit von der Europäischen Zentralbank günstig Geld leihen. Wenn sie es aber an ihre Kunden weitergeben, verlangen sie hohe Dispozinsen. Der Leitzins der europäischen Zentralbank liegt derzeit bei 0,5 Prozent.

Staatskanzlei Nordrhein-Westfalen

Banken können derzeit von der Europäischen Zentralbank günstig Geld leihen. Wenn sie es aber an ihre Kunden weitergeben, verlangen sie hohe Dispozinsen. Der Leitzins der europäischen Zentralbank liegt derzeit bei 0,5 Prozent. Zu diesem Zinssatz bekommen Banken ihr Geld. Sie geben den historisch niedrigen Zinssatz aber nicht an die Verbraucherinnen und Verbraucher weiter. Studien belegen, dass Bankkunden im Schnitt zehn Prozent Dispozinsen zahlen müssen, wenn das Konto überzogen wird. Die NRW-Landesregierung fordert deshalb eine Deckelung der Dispozinsen auf maximal acht Prozent über dem Leitzins.
 
„Die Bundesregierung hat mit ihrem gestrigen Kabinettsbeschluss eine sehr gute Gelegenheit verstreichen lassen, der Willkür der Banken ein Ende zu setzen“, erklärte Verbraucherschutzminister Johannes Remmel. „Trotz vielfacher Aufforderung, einen Deckel einzuführen, hat sie sich dagegen entschieden. Wir werden uns aber im Bundesrat weiter für die Bankkunden einsetzen und eine Deckelung fordern.“
 
Die gleiche Forderung soll auch für Überziehungskredite gelten. Geht der Bankkunde über seinen eingeräumten Dispokredit hinaus, verlangen Banken oft noch einen Aufschlag. Dieser soll mit dem Deckel für Dispozinsen ebenfalls eingefangen werden. Justizminister Thomas Kutschaty machte deutlich: „Derzeit fordert ein Teil der Banken für Kredite, die ohne eingeräumten Dispositionskreditrahmen gewährt werden oder in denen die Überziehung über dem vereinbarten Dispositionskreditlimit liegt, eine deutlich höhere Gebühr, ohne dass hierfür nachvollziehbare Gründe vorliegen. Zusätzliche Kosten entstehen der Bank nicht; ein gegenüber dem Dispositionskredit höheres Risiko oder erhöhter Verwaltungsaufwand ist nicht erkennbar. Insofern ist es sachgerecht, die gesetzliche Obergrenze auch auf die Höhe der Zinsen bei geduldeter Überziehung des Kontos zu erstrecken.“
 
Für den Staatssekretär des Wirtschaftsministeriums Dr. Günther Horzetzky sollte der Dispozins auch die aktuelle Marktlage widerspiegeln: „Die bisherige Zinshöhe ist oft unverhältnismäßig und geht dann einseitig zu Lasten der Bankkunden. Die Marktlage muss sich auch bei den Dispozinsen widerspiegeln.“
 
„Wenn Banken für Guthaben so gut wie keine Zinsen zahlen, gibt es auch keinen nachvollziehbaren Grund für Dispozinsen in der gegenwärtigen Höhe“, ergänzte Finanzminister Norbert Walter-Borjans.

Hintergrundinformation:

Der Basiszins nach §247 BGB liegt stets mit 0,88 Prozent unter dem Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB). Er ist eine feste Bezugsgröße, bildet aber durch seine Abhängigkeit vom Leitzins der EZB auch den Markt ab. Würde der Dispozins bei acht Prozent gedeckelt, würde das bei dem aktuellen Basiszins von -0,83 Prozent derzeit eine Obergrenze von 7,17 Prozent bedeuten.
 
Die gleiche Forderung soll auch für Überziehungskredite gelten. Geht der Bankkunde über seinen eingeräumten Dispokredit hinaus, verlangen Banken häufig noch einen Aufschlag. Dieser soll mit dem Deckel für Dispozinsen ebenfalls eingefangen werden. Pressekontakt:Wilhelm Deitermann
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