Förderrichtlinie für nicht bundeseigene Eisenbahnen veröffentlicht: Landesregierung stärkt Schienengüterverkehr
Um den Investitionsstau auf den Strecken der nicht bundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen) aufzulösen, hat die Landesregierung die Infrastrukturförderung aus Landesmitteln in diesem Jahr wieder eingeführt.
Um den Investitionsstau auf den Strecken der nicht bundeseigenen Eisenbahnen (NE-Bahnen) aufzulösen, hat die Landesregierung die Infrastrukturförderung aus Landesmitteln in diesem Jahr wieder eingeführt. Die entsprechende Förderrichtlinie ist nun im Amtsblatt veröffentlicht worden. Damit ist für Anträge seitens der Infrastrukturbetreiber der Weg frei.
„Die Schienen der NE-Bahnen sind insbesondere wichtig für die Anbindung von Industriegebieten an die Hauptstrecken der Schiene. Sie sind eine Möglichkeit, mehr Güter von der Straße auf die Schiene zu holen. Mit dem Förderprogramm unterstützen wir insbesondere die angeschlossenen Produktionsunternehmen, die von der Anbindung der Gleisanschlüsse abhängig sind“, sagte Verkehrsminister Hendrik Wüst.
Gefördert werden Investitionen in den Erhalt und den Ausbau von überwiegend für den Güterverkehr genutzten Schienenstrecken und Verladeeinrichtungen der NE-Bahnen. Voraussetzung ist, dass die Infrastrukturen für alle Eisenbahnen zugänglich – also öffentliche Infrastrukturen – sind. Insgesamt zehn Millionen Euro stehen im Jahr 2018 bereit. Auch in den Folgejahren soll die Förderung fortgesetzt werden.
Die rund 70 kommunalen und privaten Eisenbahnunternehmen verfügen allein in Nordrhein-Westfalen über ein öffentlich zugängliches Schienennetz von etwa 1.500 Gleiskilometern. Die Bahnen sind sowohl in den Randzonen der Ballungsgebiete als auch in den Ballungsräumen von großer verkehrs- und strukturpolitischer Bedeutung.
- Die Schienen der NE-Bahnen sichern die räumliche Erschließung auf der letzten Meile an das Hauptstreckennetz.
- Sie tragen mit einer großen Anzahl von Gleisanschließern flächendeckend zur Sicherung und Weiterentwicklung von zahlreichen Wirtschaftsstandorten bei.
- Sie entlasten die in vielen Regionen überlastete und weder kurz- noch langfristig erweiterbare Straßeninfrastruktur.
Hintergrund
Die Bundesförderung nach dem Schienengüterfernverkehrsnetzförderungsgesetz (SGFFG) in Höhe von maximal 50 Prozent sieht bei den NE-Bahnen nur die Förderung von Ersatzinvestitionen vor. Die NE-Bahnen können kaum Investitionen in Aus- und Neubau tätigen. Deshalb hat das Land Nordrhein-Westfalen die 2012 eingestellte Förderung der NE-Bahnen wieder aufgenommen und hierfür 10 Millionen Euro in den Landeshaushalt 2018 bereitgestellt sowie Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von vier Millionen Euro für 2019 und 2020 eingeplant.Die Mittel sind zum einen für eine Ergänzung der Bundesförderung nach dem SGFFG bis zu einer Gesamtförderung von bis zu 90 Prozent vorgesehen (50 Prozent Bund /40 Prozent Nordrhein-Westfalen) und zum anderen für Maßnahmen, die nicht vom Bund gefördert werden in Höhe von bis zu 75 Prozent. Hiervon sollen insbesondere auch kleinere NE-Bahnen, die die Voraussetzungen für eine Förderung nach dem SGFFG nicht erfüllen, profitieren können.