Finanzielle Förderung zur Umsetzung der neuen Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen: Minister Laumann übergibt erste Förderbescheide an acht Krankenhäuser
Landesregierung unterstützt die Krankenhäuser bei den anstehenden Strukturveränderungen
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat in Düsseldorf Förderbescheide im Gesamtvolumen von rund 409 Millionen Euro an nordrhein-westfälische Krankenhäuser übergeben.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat am Dienstag, 3. Dezember 2024, in Düsseldorf Förderbescheide im Gesamtvolumen von rund 409 Millionen Euro an nordrhein-westfälische Krankenhäuser übergeben. Damit fördert das Land in acht Krankenhäusern bauliche Maßnahmen, die der Umsetzung des neuen Krankenhausplans in Nordrhein-Westfalen dienen. Dabei handelt sich um die erste Förderung aus den rund 2,5 Milliarden Euro, die das Land den Krankenhäusern in dieser Wahlperiode für die Umsetzung des neuen Krankenhausplans zur Verfügung stellt.
Das heißt: Die Bewilligung erfolgt vollständig bis zum Jahr 2027. Die Auszahlung der Mittel orientiert sich anschließend am Baufortschritt und erfolgt dann schrittweise bis zum Jahr 2030. Die verbleibende Fördersumme von rund 2,1 Milliarden Euro wird entsprechend in den kommenden Jahren für weitere notwendige Strukturveränderung und Investitionen an die nordrhein-westfälischen Krankenhäuser vergeben.
Die Umsetzung der neuen Krankenhausplanung in Nordrhein-Westfalen befindet sich auf der Zielgeraden. Bis Ende des Jahres erhalten die Krankenhäuser wie angekündigt ihre Feststellungsbescheide, mit denen ihnen ihr künftiges Leistungsportfolio verbindlich mitgeteilt wird. Damit die Krankenhäuser ausreichend Zeit haben, um die nötigen Veränderungen umsetzen zu können, werden die Feststellungsbescheide dann grundsätzlich zum 1. April 2025 in Kraft treten. Darüber hinaus hat der Landesausschuss für Krankenhausplanung dem Plan des MAGS zugestimmt, für bestimmte Leistungsgruppen eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2025 für die Umsetzung vorzusehen. Zu diesem Plan muss nun noch der Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landtags Nordrhein-Westfalen angehört werden.
„Das zentrale Ziel, welches wir mit der neuen Krankenhausplanung verfolgen, ist, auch in Zukunft die bestmögliche stationäre Versorgung für die Patientinnen und Patienten in Nordrhein-Westfalen sicherzustellen. Deswegen planen wir anhand von klaren Qualitätsstandards für die verschiedenen Krankenhausleistungen und eindeutigen Erreichbarkeitsvorgaben für die Notfallversorgung. Daraus ergibt sich eine Neugestaltung der nordrhein-westfälischen Krankenhauslandschaft mit zahlreichen notwendigen Strukturveränderungen. Dabei ist klar, dass das nicht zum Nulltarif geht. Die Landesregierung hat sich daher von Beginn an auf die Fahne geschrieben, dass wir die Krankenhäuser bei der Umsetzung dieser Änderungen massiv finanziell unterstützen werden. Umso mehr freue ich mich, dass wir heute einen ersten Teil der Förderung an Krankenhäuser bewilligen konnten, die damit bauliche Maßnahmen zur Umsetzung der Änderungen finanzieren werden”, erklärte Gesundheitsminister Laumann.
90 Millionen Euro der heute beschiedenen Förderungen werden noch in diesem Jahr ausgezahlt. Die restlichen rund 319 Millionen werden in den kommenden Jahren entsprechend des jeweiligen Baufortschritts ausgezahlt. Im Folgenden finden Sie eine Auflistung der geförderten Maßnahmen:
Dem St. Elisabeth-Hospital in Beckum – in Trägerschaft der St. Franziskus-Stiftung Münster – wurde ein Antrag bewilligt, dessen Förderhöhe sich auf rund 8,7 Millionen Euro beläuft: Genutzt wird die Förderung für den Aufbau von weiteren Zimmern in der geriatrischen Pflege.
Das St. Marien-Hospital in Lüdinghausen – in Trägerschaft der St. Franziskus-Stiftung Münster – erhält Fördermittel in Höhe von rund 11,5 Millionen Euro für den Verbindungs- und Umbau der internistisch-geriatrischen Abteilung. Durch die bauliche Maßnahme können zusätzliche Bettenkapazitäten geschaffen werden.
Das Evangelische Krankenhaus in Mettmann konzentriert mit der bewilligten Maßnahme den Leistungsbereich der Neurologie. Mit den Fördermitteln in Höhe von rund 33,3 Millionen Euro wird ein Neu- und Umbau der neurologischen Abteilungen inklusiver einer Stroke-Unit und einem geriatrischen Bereich umgesetzt.
Das Städtische Klinikum in Solingen erhält Fördermittel in Höhe von 85 Millionen Euro für den Neubau eines Bettenhauses einschließlich Zentralküche. Dadurch werden die Kapazitäten des Klinikums erweitert.
Die Tagesklinik Walstedde in Drensteinfurt erhält Fördermittel von rund 4,6 Millionen Euro für den Bau eines weiteren Tagesklinik-Standorts. Somit können am Standort Ahlen zusätzliche Behandlungsplätze für die Kinder- und Jugendpsychiatrie errichten werden.
Dem Klinikum Gütersloh wurde ein Antrag bewilligt, dessen Förderhöhe sich auf rund 5,3 Millionen Euro beläuft: Durch die Förderung wird ein Umbau von Bestandsflächen des Zentral-OP zu einer Intensivstation ermöglicht.
Die Kliniken der Stadt Köln erhalten insgesamt 250 Millionen Euro für die Errichtung eines neuen Gesundheitscampus der Stadt Köln. Bei diesem Vorhaben werden drei Krankenhäuser zusammengelegt.
Das Johanniter-Krankenhaus in Bonn erhält für die notwendige Erweiterung der gynäkologischen und geburtshilflichen stationären Versorgung Fördermittel in Höhe von rund 10 Millionen Euro.
Pressemitteilungen zu den einzelnen Bescheid-Übergaben, finden Sie unter dem folgenden Link. Fotos von den Bescheid-Übergaben folgen im Anschluss zu dem Termin: https://www.mags.nrw/pressemitteilungen-und-pressedatenbank
Hintergrund
Die Förderung erfolgt über das Investitionsprogramm Krankenhaus-Einzelförderung der Landesregierung. Mit dem Programm soll die Gesundheitsversorgung in Nordrhein-Westfalen zielgerecht verbessert werden, um eine qualitativ hochwertige und patientengerechte Versorgung für die Menschen sicherzustellen. Für die aktuelle Wahlperiode wird die Umsetzung des neuen Krankenhausplans gefördert. Insgesamt stehen in diesem Zeitraum rund 2,5 Milliarden Euro hierfür bereit. Weitere Vergaben werden in den nächsten Jahren folgen.
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