Außergerichtliche Einigung: Land und Unternehmensgruppe Tönnies ziehen Schlussstrich unter Corona-Verfahren

Die Vergleichszahlung in Höhe von 3,2 Millionen kommt sozialen Projekten zugute

30. Dezember 2024
Justiz Justicia

Das Land Nordrhein-Westfalen und die Unternehmensgruppe Tönnies haben eine außergerichtliche Einigung bezüglich aller noch offenen Corona-Verfahren erzielt.

Arbeit, Gesundheit und Soziales

Das Land Nordrhein-Westfalen und die Unternehmensgruppe Tönnies haben eine außergerichtliche Einigung bezüglich aller noch offenen Corona-Verfahren erzielt. Mit dem abgeschlossenen Vergleich sind sämtliche noch andauernden rechtlichen Auseinandersetzungen zwischen dem Land und der Unternehmensgruppe mit Bezug auf das Corona-Ausbruchsgeschehen auf dem Betriebsgelände in Rheda-Wiedenbrück im Sommer 2020 abschließend erledigt. Zur Abgeltung sämtlicher offener Forderungen des Unternehmens verpflichtet sich das Land in dem Vergleich zur Zahlung einer Vergleichssumme von 3,2 Millionen Euro an ein Treuhandkonto. In dem Vergleich ist festgelegt, dass sich die Landesregierung und das Unternehmen einig sind, dass die Summe komplett und ausschließlich für soziale Projekte zugunsten von Beschäftigten in schwierigen Arbeits- und Lebenssituationen zur Verfügung stehen muss.

Über die Projektauswahl entscheidet ein im Vergleich vorgesehenes Auswahlgremium. Dieses Gremium setzt sich zusammen aus je einem Vertreter der Unternehmensgruppe Tönnies und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie der Regierungspräsidentin von Detmold, Anna Katharina Bölling. Zudem wird das Land dem Unternehmen dem Vergleich entsprechend 108.000 Euro Gerichtskosten erstatten. Die Unternehmensgruppe wird im Gegenzug sämtliche Gerichtsverfahren gegen das Land, die Städte Rheda-Wiedenbrück und Gütersloh sowie den Kreis Gütersloh einstellen und keine Schadensersatzforderungen mehr geltend machen.

In Folge des erheblichen Corona-Ausbruchsgeschehens auf dem Betriebsgelände der Unternehmensgruppe Tönnies wurde der Betrieb im Sommer 2020 temporär geschlossen. Die Wiedereröffnung erfolgte unter zusätzlichen Auflagen. Zudem haben die zuständigen Behörden umfangreiche Quarantäneanordnungen für die rund 8.000 Beschäftigten auf dem Gelände erlassen.

Offen waren in diesem Zusammenhang zuletzt noch über 1.000 Gerichtsverfahren, mit denen die Unternehmensgruppe insgesamt knapp zwei Millionen Euro Lohnfortzahlungsentschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz eingeklagt hat. Auch über die Rechtmäßigkeit der damaligen Schließungs- und Wiedereröffnungsanordnungen gab es nach wie vor Rechtsstreit. Hier standen vor dem Vergleich Schadensersatzforderungen des Unternehmens in Höhe von 4,4 Millionen Euro im Raum. Vor dem Hintergrund verschiedener obergerichtlicher Urteile bestand über den Ausgang der Streitigkeiten Rechtsunsicherheit. Deshalb wurden in den letzten Wochen intensiv die Möglichkeiten einer ressourcenschonenden und für beide Seiten inhaltlichen vertretbaren Lösung geprüft.

„Es ist eine gute und sachgerechte Lösung, dass die Vergleichssumme Beschäftigten in schwierigen Arbeits- und Lebenssituationen zugutekommt. Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, einen Schlussstrich unter die offenen Verfahren zu ziehen, weitere langwierige Prozesse zu vermeiden und zugleich einen wichtigen sozialen Impuls in Ostwestfalen zu setzen”, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. 

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