Minister Laumann warnt vor illegalem und gefährlichem Silvesterfeuerwerk
Das Arbeits- und Gesundheitsministerium gibt Hinweise und Tipps für ein sicheres Silvesterfeuerwerk
Minister Laumann warnt davor, nicht zugelassenes Feuerwerk zu kaufen und zu verwenden.
Der Jahreswechsel steht vor der Tür und viele Menschen freuen sich schon darauf, ihn traditionell mit einem Feuerwerk zu feiern. Arbeits- und Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann warnt davor, nicht zugelassenes Feuerwerk zu kaufen und zu verwenden. Er rät dazu, ausschließlich geprüftes Feuerwerk zu verwenden. Erkennbar ist sicheres und geprüftes Feuerwerk am CE-Zeichen, das zusammen mit einer vierstelligen Nummer zeigt, dass die Qualität geprüft und überwacht wurde.
„Jedes Jahr kommt es in der Silvesternacht zu zahlreichen Unfällen, weil zum einen mit illegalen und gefährlichen Feuerwerkskörpern geböllert und zum anderen auch bei geprüften Produkten nicht auf eine sichere Verwendung geachtet wird. Die teils schwersten Verletzungen sind vermeidbar. Ein achtsamer und rücksichtsvoller Umgang mit Feuerwerk und Mitmenschen schützt sie und ihre Liebsten und leistet auch einen Beitrag, die Beschäftigten im Gesundheitswesen nicht unnötig zu belasten“ so Minister Laumann.
Auch dieses Jahr kontrollieren die Experten der Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen bereits vor dem Verkaufsstart landesweit den Handel, prüfen die rechtmäßige Lagerung und ziehen illegale Feuerwerksartikel aus dem Verkehr. Während der Verkaufstage, die in diesem Jahr am 28. Dezember beginnen und am 31. Dezember enden, finden zudem weitere Prüfungen durch die Bezirksregierungen statt. Dabei werden vorwiegend die korrekte Lagerung und die Einhaltung der gesetzlichen Abgabebestimmungen kontrolliert.
Feuerwerksartikel der Kategorie F2 – dazu zählen unter anderem Raketen, Batterien und Böller – dürfen nur an volljährige Personen über 18 Jahre verkauft werden. Dies gilt übrigens nicht nur für den Verkauf, sondern auch für die Weitergabe von Erwachsenen an Kinder und Jugendliche.
Trotz aller Risiken: Wer geprüftes Feuerwerk mit CE-Kennzeichnung bei offiziellen Verkaufsstellen kauft und die folgenden Sicherheitsregeln beachtet, trägt zu einem sicheren und friedlichen Jahreswechsel bei:
- Feuerwerkskörper nur im Freien verwenden.
- Vor dem Abbrennen von Feuerwerkskörpern die Gebrauchsanweisung lesen und die Gefahrenhinweise beachten.
- Silvesterkracher nie länger als nötig in der Hand halten. Nach dem Anzünden rasch Sicherheitsabstand einnehmen - nicht auf Menschen werfen. Feuerwerkskörper nicht am Körper – zum Beispiel in der Hosentasche – tragen.
- Raketen brauchen eine sichere Abschussrampe, zum Beispiel in Flaschen aufstellen und darauf achten, dass Menschen, Tiere, Gebäude oder Fahrzeuge nicht gefährdet sind.
- Damit Raketen und Knaller bei der Zündung nicht in unkontrollierte Richtungen fliegen – unbedingt auf die Windrichtung achten.
- Knallen in direkter Ohrennähe schädigt das Trommelfell – Abstand halten.
- „Blindgänger“ auf keinen Fall noch einmal zünden.
- Keine „Basteleien“ an Feuerwerkskörpern.
- Ein griffbereiter Feuerlöscher kann im Notfall Schlimmeres verhindern.
- Auf Menschen und Tiere Rücksicht nehmen, die unter dem von Feuerwerk ausgehenden Lärm leiden.
Ausführliche Tipps für einen sicheren Umgang mit Silvesterfeuerwerk bietet die Bundesanstalt für Materialforschung und –prüfung unter https://www.bam.de/silvester.
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