Ferienzeit – Airlines müssen Flugreisende über ihre Ansprüche informieren
Ministerin Heinen-Esser: Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch durchsetzen
Hat der Ferienflieger mehr als zwei Stunden Verspätung, haben Reisende Anspruch auf eine kostenlose Mahlzeit. Wer wegen eines überbuchten Fluges gar nicht oder erst viel später abhebt, erhält seinen Flugpreis erstattet und darüber hinaus eine Entschädigungszahlung zwischen 125 und 600 Euro.
Hat der Ferienflieger mehr als zwei Stunden Verspätung, haben Reisende Anspruch auf eine kostenlose Mahlzeit. Wer wegen eines überbuchten Fluges gar nicht oder erst viel später abhebt, erhält seinen Flugpreis erstattet und darüber hinaus eine Entschädigungszahlung zwischen 125 und 600 Euro. Diese und weitere Ansprüche regelt die Fluggastrechteverordnung der Europäischen Union für all die Fälle, in denen es zu Flugverspätungen, Flugausfällen, Überbuchungen oder verpassten Anschlussflügen kommt.
Zu Beginn der Ferienzeit appelliert Verbraucherschutzministerin Ursula Heinen-Esser an Fluggesellschaften und Verkehrsunternehmen, Verbraucherrechte am Boden und in der Luft zu wahren: „Airlines sind verpflichtet, ihre Kundinnen und Kunden über ihre Rechte zu informieren, sobald eine Verspätung oder Annullierung erwartet wird. Es ist nicht redlich zu warten, bis die Kunden nachfragen oder sich beschweren. Ich erwarte von den Gesellschaften, dass sie aktiv auf die Passagiere zugehen. Nur wer seine Rechte kennt, kann sie auch durchsetzen.“
Verbraucherschutzorganisationen berichten wiederholt über unzureichende Informationen am Abfluggate. Aus diesem Anlass wird das Verbraucherschutzministerium Vertreterinnen und Vertreter der Verbraucherzentralen sowie der Schlichtungsstelle zu einem Meinungsaustausch nach Düsseldorf einladen, um das Ausmaß der Beschwerden im Flugverkehr zu analysieren und gegebenenfalls Nachjustierungen des Rechtsrahmens der Fluggastrechte zu diskutieren.
„Stundenlange Verspätungen, Überbuchungen und Annullierungen verärgern Reisende. Gerade in der Ferienzeit trifft es viele Familien mit Kindern und die Hin- oder Rückreise des ersehnten Erholungsurlaubs startet oder endet stressbeladen“, betont die Ministerin.
Sollten Reisende Probleme bei der Abwicklung haben, verweist die Ministerin auf die Angebote der vom Land geförderten Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Sie berät betroffene Fluggäste unabhängig zu ihren Rechten bei Flugverspätungen, kurzfristigen Ausfällen oder Streichungen. Weitere Anlaufstellen sind die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SöP) sowie die Schlichtungsstelle Luftverkehr im Bundesamt für Justiz.
Die SöP sollte etwa dann eingeschaltet werden, wenn Betroffene eine Beschwerde bei der jeweiligen Fluggesellschaft eingereicht haben, deren Antwort aber nicht zufriedenstellend war oder die Betroffenen gar keine Antwort erhalten haben. Aufgabe der verkehrsträgerübergreifenden Schlichtungsstelle ist die außergerichtliche Streitbeilegung. Um ihre Ansprüche zu belegen, sollten Reisende alle Dokumente, die ihren Flug betreffen und ihre Ausgaben belegen, gut aufbewahren.
Ein wichtiges Thema für die Kundinnen und Kunden ist die Absicherung vor einer Insolvenz einer Fluggesellschaften. „Etwa 300.000 deutsche Verbraucherinnen und Verbraucher haben ihre bezahlten Tickets durch die Insolvenz einer Airline ersatzlos verloren“, erklärt Heinen-Esser und sagt weiter: „Ich setze mich dafür ein, dass der Bund auf nationaler und europäischer Ebene auf eine Insolvenzabsicherung hinwirkt, die Betroffene schützt und entschädigt.“ Im Juni hatte sich die Verbraucherschutzministerkonferenz für eine Insolvenzabsicherung der Airlines und einen verbesserten Schutz bei planmäßigen Überbuchungen ausgesprochen.
Weitere Informationen:
- Informationen der Verbraucherzentrale (VZ) Nordrhein-Westfalen zu Flugreisen:
- Verbrauchertelefon NRW der Verbraucherzentrale:
- 0900-1-89 79 67 (1,86 €/Minute aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend)
- Rechte im Urlaub mit Bus, Bahn und Flugzeug – FAQ-Liste der VZ NRW:
- Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SöP):
- Anfragen und allgemeine Auskünfte: 030 644 99 33-0
- Schlichtungsstelle Luftverkehr im Bundesamt für Justiz:
- Kontakt zur Schlichtungsstelle: 0228 99 410-6120
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