Engere Partnerschaft mit jüdischen Landesverbänden in Nordrhein-Westfalen – Unterzeichnung des 6. Änderungsstaatsvertrages
Ministerpräsident Wüst: Gute Beziehungen fortentwickeln und intensivieren
Ministerpräsident Hendrik Wüst und Vertreter der vier jüdischen Landesverbände in Nordrhein-Westfalen haben am heutigen Dienstag, 5. April 2022, den Sechsten Änderungsstaatsvertrag zwischen Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein, dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe, der Synagogen-Gemeinde Köln und dem Landesverband progressiver jüdischer Gemeinden in Nordrhein-Westfalen unterzeichnet. Mit dem Änderungsvertrag reagieren die Vertragspartner auf verschiedene Entwicklungen in den vergangenen Jahren, die eine Anpassung des Staatsvertrags erforderlich machen.
Ministerpräsident Hendrik Wüst und Vertreter der vier jüdischen Landesverbände in Nordrhein-Westfalen haben am heutigen Dienstag, 5. April 2022, den Sechsten Änderungsstaatsvertrag zwischen Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein, dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe, der Synagogen-Gemeinde Köln und dem Landesverband progressiver jüdischer Gemeinden in Nordrhein-Westfalen unterzeichnet. Mit dem Änderungsvertrag reagieren die Vertragspartner auf verschiedene Entwicklungen in den vergangenen Jahren, die eine Anpassung des Staatsvertrags erforderlich machen. So beinhaltet der Sechste Änderungsvertrag unter anderem eine Erhöhung der finanziellen Unterstützung für die Sicherheit jüdischer Einrichtungen wie auch für Angebote der kulturellen und religiösen Gemeindearbeit.
Ministerpräsident Hendrik Wüst: „Mit diesem Staatsvertrag machen wir klar, dass jüdisches Leben in Deutschland nicht nur eine lange und bedeutende Geschichte hat, sondern auch eine gute Zukunft haben wird. Wir sind dankbar für das vertrauensvolle Verhältnis zwischen den jüdischen Landesverbänden und der Landesregierung. Die guten und zügigen Verhandlungen und das große Einvernehmen sind Ausdruck der guten Beziehungen, die das Land zur jüdischen Gemeinschaft in Nordrhein-Westfalen pflegt. Die Landesregierung wird diese Beziehungen auf Grundlage des neuen Änderungsvertrags weiter pflegen, fortzuentwickeln und intensivieren.“
Dr. Oded Horowitz, Vorsitzender des Vorstands des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein: „Die Unterzeichnung des Sechsten Änderungsvertrages ist ein wichtiges Signal zur Unterstützung der jüdischen Gemeinschaft in Nordrhein-Westfalen. Das Land hat gerade in Zeiten großer Verunsicherung erneut klargemacht, dass es fest an der Seite von Jüdinnen und Juden steht. Wir danken dem Ministerpräsidenten und der Landesregierung für den gemeinsamen Einsatz, Jüdische Gemeinden in Nordrhein-Westfalen sicherer zu machen und für die Zukunft zu stärken.“
Der Vorsitzende des Landesverbandes der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe, Zwi Rappoport: „Mit dem sechsten Änderungsstaatsvertrag werden die gewachsenen freundschaftlichen Beziehungen des Landes mit den Jüdischen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen gefestigt und fortentwickelt. Unser Dank gilt Herrn Ministerpräsident Wüst und der gesamten Landesregierung, die gerade in Zeiten wachsender antisemitischer Bedrohungen einen wichtigen Beitrag zur Sicherung und Weiterentwicklung jüdischen Lebens in Nordrhein-Westfalen geleistet haben.“
Abraham Lehrer, Vorstandsmitglied der Synagogen-Gemeinde Köln und Vizepräsident des Zentralrats der Juden in Deutschland beschreibt den Abschluss des neuen Staatsvertrages wie folgt: „Das Land Nordrhein-Westfalen hat sich einmal mehr als verlässlicher Partner der jüdischen Gemeinschaft erwiesen. Der neue Staatsvertrag sichert eine erfolgreiche Arbeit der jüdischen Gemeinden für die nächsten Jahre. Ministerpräsident Wüst gilt daher unser aufrichtiger Dank. Auch er hat sich in den wenigen Monaten seiner Amtszeit als ein guter Freund der Jüdischen Gemeinden bewiesen.“
Alexandra Khariakova, Vorstandsvorsitzende des Landesverbandes progressiver jüdischer Gemeinden: „Wir sind dankbar, dass mit diesem sechsten Änderungsvertrag auch das progressive Judentum erneut Ausdruck bekommt. Der Vertrag ermöglicht es den progressiven jüdischen Gemeinden in Nordrhein-Westfalen, liberales jüdisches Leben weiter auf- und auszubauen, das das Judentum in Deutschland über lange Zeit maßgeblich geprägt hat.“
Mit dem Änderungsvertrag wird die Landesleistung im Jahr 2022 auf insgesamt 23,5 Millionen Euro nach rund 18,4 Millionen Euro im Jahr 2021 erhöht. Darin enthalten ist eine Erhöhung der Sicherheitsleistungen im Zusammenhang mit Wachdiensten von bislang drei Millionen Euro jährlich auf nun fünf Millionen Euro im Jahr 2022. Zudem werden auch die Mittel, die das Land für den Synagogenneubau sowie für Umbau- und Renovierungsarbeiten zur Verfügung stellt, um insgesamt 3,15 Millionen Euro erhöht. Statt der bisher vorgesehenen Gesamtsumme von 44 Millionen Euro bis zum Jahr 2028 stellt das Land nun 47,15 Millionen Euro für Neubauten, Umbau- und Renovierungsarbeiten zur Verfügung.
Die Änderung des Staatsvertrags tritt vorbehaltlich der Zustimmung des Landtages voraussichtlich im Laufe des Dienstags in Kraft.
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