Energiewende: Stromnetzausbau nach Nordrhein-Westfalen bis 2030 gesetzlich verankert
Minister Pinkwart: Für die erfolgreiche Gestaltung des Strukturwandels müssen wir die zukünftige Versorgung mit Strom regeln – dafür ist der heutige Beschluss ein Meilenstein
Grüner Strom soll leichter von der Küste zu den Stromverbrauchern im Ruhrgebiet einschließlich der energieintensiven Industrie gelangen und so den Strukturwandel vorantreiben. Der dafür erforderliche Stromnetzausbau bis 2030 wird in einer Ergänzung des Bundesbedarfsplans gesetzlich verankert, die der Bundesrat heute gebilligt hat.
Grüner Strom soll leichter von der Küste zu den Stromverbrauchern im Ruhrgebiet einschließlich der energieintensiven Industrie gelangen und so den Strukturwandel vorantreiben. Der dafür erforderliche Stromnetzausbau bis 2030 wird in einer Ergänzung des Bundesbedarfsplans gesetzlich verankert, die der Bundesrat heute gebilligt hat. Nach den Beschlüssen zur Beendigung der Kohleverstromung und zum Ausbau der Erneuerbaren Energien wird damit nun der Stromnetzausbau ermöglicht.
Minister Pinkwart: „Die 1000. Sitzung des Bundesrats ist für Nordrhein-Westfalen auch energiepolitisch historisch. Denn die Umstellung der Versorgung des Ruhrgebiets von Steinkohlekraftwerken hin zu Strom, der vorwiegend mit Erneuerbaren Energien erzeugt und hertransportiert wird, ist eine Entwicklung großer Tragweite. Sie ist eng mit einer wirtschaftlichen Zukunftsperspektive verbunden.“
Nordrhein-Westfalen ist als Industriestandort und bevölkerungsreichstes Bundesland besonders auf eine sichere Energieversorgung angewiesen. Die Energiewende und der Klimaschutz setzen dabei neben dem Ausbau erneuerbarer Energien ebenso den Transport zusätzlichen Stroms nach Nordrhein-Westfalen voraus. Mit dem Um- und Ausbau der Energieinfrastruktur wird eine Perspektive für die Versorgung der energieintensiven Industrie und der privaten Verbraucher mit grünem Strom geschaffen.
Die Verfahren zur Planung und Genehmigung des Vorhabens liegen in Bundeszuständigkeit. Nordrhein-Westfalen wird sich konstruktiv in diese Verfahren einbringen, um einen sachgerechten Leitungsverlauf sicherzustellen.
Neben der neuen großen Stromautobahn wird die zukünftige Energieversorgung auch auf Verstärkungen des bestehenden Stromnetzes mit diversen kleineren Projekten gestützt. Der Bundesbedarfsplan sieht daher mehrere Maßnahmen zur Verstärkung des bestehenden nordrhein-westfälischen Stromnetzes vor. Minister Pinkwart: „Der Beschluss dieser Leitungen in Landesverantwortung, insbesondere im Rheinischen Revier ist gleichfalls wichtig, damit der Strukturwandel gelingt. Die entsprechenden Verfahren werden wir sehr ernst nehmen und so zügig wie möglich durchführen.“
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