Deutliche Ausweitung der regionalen Wirtschaftsförderung in Nordrhein-Westfalen ab 2022
Minister Pinkwart: Wir können Unternehmen und Regionen damit noch besser beim Transformationsprozess unterstützen
Der Bund und die Landesregierung Nordrhein-Westfalen investieren deutlich mehr in die Modernisierung von Wirtschaft und Regionen des Landes. Rund 1,3 Milliarden Euro stehen in Nordrhein-Westfalen für die Förderperiode 2022 bis 2027 zur Verfügung.
Der Bund und die Landesregierung Nordrhein-Westfalen investieren deutlich mehr in die Modernisierung von Wirtschaft und Regionen des Landes. Rund 1,3 Milliarden Euro stehen in Nordrhein-Westfalen für die Förderperiode 2022 bis 2027 zur Verfügung. Das ist eine Steigerung um durchschnittlich mehr als das Zweieinhalbfache im Jahr im Vergleich zur bisherigen Förderperiode: Für die acht Jahre von 2014 bis 2021 standen insgesamt 680 Millionen Euro zur Verfügung. Grundlage ist eine neue Gebietskarte für die Förderung des regionalen Strukturwandels in den Jahren 2022 bis 2027, die Bund und Länder gemeinsam beschlossen haben. Die Karte bildet die Regionen ab, in denen Fördermittel aus der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) eingesetzt werden können. Zugleich ist sie maßgeblich für weitere Programme des Gesamtdeutschen Fördersystems.
Wirtschafts- und Innovationsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart: „Unsere Regionen können damit noch besser dabei unterstützt werden, Standortnachteile auszugleichen und Unternehmen bei den notwendigen Transformationen zu fördern, die Arbeitsplätze schaffen und sichern. Wir setzen die Fördermittel zielgerichtet dort ein, wo sie dringend benötigt werden. Damit tragen wir in großen Teilen Nordrhein-Westfalens zu einem nachhaltigen Wirtschaftswachstum bei.“
Für Nordrhein-Westfalen bedeutet der neue Zuschnitt eine deutliche Ausweitung der Fördergebiete und verbesserte Chancen, die wirtschaftliche Entwicklung mit der Unterstützung zukunftsgerichteter Vorhaben voranzutreiben. Insgesamt wird das nordrhein-westfälische Fördergebiet künftig aus 33 Kreisen und kreisfreien Städten bestehen. Bislang waren es 26. Die methodische Grundlage für die Abgrenzung der Fördergebiete bildet der GRW-Regionalindikator, mit dem das Ausmaß des Transformationsbedarfs in verschiedenen Bereichen wie Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Infrastruktur und Demographie abgebildet wird.
Die Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ ist das zentrale Förderinstrument der regionalen Wirtschaftspolitik und ermöglicht sowohl die gezielte Förderung der Innovationskräfte der gewerblichen Wirtschaft als auch die Förderung wirtschaftsnaher Infrastrukturen, wie beispielsweise die Entwicklung von Wirtschaftsflächen, von Einrichtungen der beruflichen Bildung, Technologie- oder Gewerbezentren oder von touristischen Basisinfrastrukturen.
Eine Neuabgrenzung des Fördergebiets war aus beihilferechtlichen Gründen erforderlich und steht noch unter dem Vorbehalt der Genehmigung durch die Europäische Kommission. Das Fördergebiet wird in zwei Kategorien unterteilt: Die sogenannten C- und D-Fördergebiete. Wirtschaftsnahe Infrastrukturen können in C- und D-Fördergebieten gleichermaßen gefördert werden. Vorhaben der gewerblichen Wirtschaft erhalten in C-Fördergebieten in aller Regel eine höhere Förderung als in D-Fördergebieten.
Zum Antragsverfahren im Bereich der Infrastrukturvorhaben berät die jeweils zuständige Bezirksregierung. Bei Fragen zur gewerblichen Förderung steht die Antragsberatung der NRW.BANK zur Verfügung.
Weitere Informationen unter:
https://www.wirtschaft.nrw/das-regionale-wirtschaftsfoerderungsprogramm-rwp
www.bmwi.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/gesamtdeutsches-foerdersystem.html
www.nrwbank.de
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