Bundesrat beschließt Pflegebonus: Nordrhein-Westfälische Initiative zu Rahmenbedingungen angenommen
Minister Laumann: „Wichtige Anerkennung für Leistung der Beschäftigten“
Der Bundesrat hat das sogenannte Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen.
Der Bundesrat hat am Freitag, 15. Mai 2020, das sogenannte Zweite Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beschlossen. Im Rahmen dessen wurde auch einem Entschließungsantrag auf Initiative des Landes Nordrhein-Westfalen zugestimmt, der wichtige Rahmenbedingungen zum Pflegebonus festlegt. „Ich freue mich sehr, dass die Arbeit der Beschäftigten in der Altenpflege mit dem sogenannten Pflegebonus gewürdigt wird. Ich gönne ihnen den Bonus von Herzen. Über die Umsetzung für Nordrhein-Westfalen wird die Landesregierung beraten und zeitnah eine Entscheidung treffen“, erklärt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann.
Die vom Bundesrat beschlossene Initiative aus Nordrhein-Westfalen bekräftigt die Notwendigkeit einer verbesserten, allgemeinverbindlich und tariflich verankerten Vergütung für Pflegekräfte. Von der Bundesregierung wird ein entsprechendes Konzept für eine solche bundesweite Regelung erwartet. Minister Laumann dazu: „Bei aller Freude über die Prämie werde ich nicht müde, zu betonen, dass die Prämie nur der erste Schritt sein kann. Dauerhafte Wertschätzung kann es vor allem mit zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften ausgehandelte, flächendeckende Tarifverträgen geben. Das hat auch der Bundesrat erkannt.“
Im Rahmen des Antrags aus Nordrhein-Westfalen hat der Bundesrat außerdem bekräftigt, dass die Corona-Prämie nicht auf Leistungen nach den Sozialgesetzbüchern angerechnet werden darf. „Mir ist aber auch sehr wichtig, dass das neue Gesetz ausdrücklich verbietet, dass am Ende die Pflegebedürftigen die Kosten der Prämie tragen müssen. Im Ergebnis muss das aber auch für die Versicherten gelten“, so Laumann weiter. Der Antrag fordert daher, dass der Kostenbeitrag der Pflegeversicherung zur Finanzierung der Prämie vollständig aus Steuermitteln des Bundes refinanziert wird. „Mir ist eins wichtig: Die gesamtgesellschaftliche Bedeutung einer Leistung sollte auch durch eine gesamtgesellschaftliche Kostenbeteiligung deutlich gemacht werden.“
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