Bundesrat beschließt Grundgesetzänderung

Ministerin Gebauer: Wir bringen den Digitalpakt zügig und bestmöglich an unsere Schulen im Land

15. März 2019
Nordrhein-Westfalen im Bundesrat

Der Bundesrat hat die für den Digitalpakt nötige Grundgesetzänderung beschlossen und damit den Weg für dessen Umsetzung freigemacht.

Schule und Bildung

Heute hat der Bundesrat die für den Digitalpakt nötige Grundgesetzänderung beschlossen und damit den Weg für dessen Umsetzung freigemacht. Schulministerin Yvonne Gebauer: „Die Grundgesetzänderung ist wichtig und richtig. Der Digitalpakt kann endlich kommen und es gilt, diesen gemeinsam mit unseren Schulen und Schulträgern in Nordrhein-Westfalen zügig und bestmöglich zu gestalten. Dafür sind wir in Nordrhein-Westfalen bestens vorbereitet.“
 
Schulministerin Yvonne Gebauer betonte, dass sie stets überzeugt war, dass eine Grundgesetzänderung der einzig politisch gangbare Weg sei: „Ich bin sehr zufrieden mit dem gefundenen Kompromiss. Bei aller Freude muss aber auch klar sein, dass das Geld des Digitalpakts nur ein Anfang sein kann. Bedenkt man beispielsweise allein die Wartungs- und Instandhaltungskosten von digitalen Endgeräten, wird schnell deutlich, dass einmalige Anschubfinanzierungen für eine dauerhaft funktionierende Digitalisierung von Schulen nicht ausreichen. Wie eine dauerhafte Lösung aussehen kann – darüber müssen Bund, Länder und Kommunen sich in einem nächsten Schritt verständigen.“
 
Nachdem der Bundestag den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses im Februar dieses Jahres mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit bestätigt hatte, stand die Grundgesetzänderung heute im Bundesrat zur Abstimmung. Mit dem erfolgten Beschluss der Länderkammer besteht nun eine stabile und verfassungsrechtlich abgesicherte Kooperationsmöglichkeit zwischen dem Bund und den Ländern. Schulministerin Gebauer: „Diese Möglichkeit muss auch über den Digitalpakt hinaus genutzt werden. Damit die Digitalisierung der Schulen dauerhaft gelingen kann, ist eine fortwährende, gesamtgesellschaftliche Kraftanstrengung von Nöten, an der sich auch der Bund beteiligen muss.“
 
Ministerin Gebauer blickt nun dem abschließenden Schritt entgegen: „Ich freue mich darauf, gemeinsam mit meinen Länderkolleginnen und -kollegen und der Bundesbildungsministerin meine Unterschrift unter den Digitalpakt zu setzen und damit der langen Wartezeit unserer Schulen ein Ende zu bereiten.“
 

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