Bildungsscheck NRW: „Wir machen Menschen fit für die Arbeitswelt der Zukunft“
Landesregierung versechsfacht Fördermittel auf bis zu 30 Millionen Euro pro Jahr
Die Landesregierung baut den Bildungsscheck NRW deutlich aus: Die aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung stehenden Fördermittel werden in diesem Jahr von fünf auf acht Millionen Euro erhöht.
Die Landesregierung baut den Bildungsscheck NRW deutlich aus: Die aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung stehenden Fördermittel werden in diesem Jahr von fünf auf acht Millionen Euro erhöht. Bis zum Jahr 2020 steigt dieser Betrag sogar auf bis zu 30 Millionen Euro pro Jahr an, um die berufliche Fort- und Weiterbildung der Menschen in Nordrhein-Westfalen zu stärken.
Zudem wird der Adressatenkreis der Förderung erweitert: Neben Beschäftigten in mittleren und kleineren Unternehmen und Berufsrückkehrenden können künftig auch Selbstständige einen Antrag stellen. Und: Die Landesregierung erleichtert den Zugang zum Förderprogramm, indem nun auch moderne E-Learning-Angebote unterstützt werden können, bei denen sich die Kursgruppe auf einer Lernplattform trifft. Die geänderten Förderbedingungen treten zum 30. April 2018 in Kraft.
„Mit den Bildungsschecks leistet das Land einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Veränderungen am Arbeitsplatz – gerade mit Blick auf die Digitalisierung“, sagte Arbeitsminister Karl-Josef Laumann. „Wir machen die Menschen fit für die Arbeitswelt der Zukunft und sorgen dafür, dass Beschäftigung und Fachkräfteversorgung gesichert bleiben. Die Digitalisierung stellt die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Herausforderungen. Vor allem aber bietet sie ihnen auch große Chancen. Wir sollten diese Chancen nutzen. Darum erhöhen wir die Fördermittel für den Bildungsscheck deutlich.“
Die Bildungsschecks richten sich an Menschen mit kleinen und mittleren Einkommen und setzen Anreize zum lebensbegleitenden Lernen. Im Rahmen des Programms erhalten Beschäftigte in mittelständischen Unternehmen, Berufsrückkehrende und künftig auch Selbstständige einen Zuschuss von 50 Prozent auf berufliche Weiterbildungskosten (bis zu einem Maximalbetrag von 500 Euro). Das geförderte Weiterbildungsspektrum reicht von fachlichen Kompetenzen, über IT-Knowhow bis hin zu klassischen Schlüsselqualifikationen wie Kommunikationsfähigkeit, Führung und Konfliktmanagement.
Seit dem Start des Programms im Jahr 2006 haben über 480.000 Bildungsschecks die berufliche Weiterbildung von Beschäftigten ermöglicht. 80.000 kleine und mittlere Betriebe profitierten davon. Eine kostenlose Beratung wird in 250 Beratungsstellen in ganz Nordrhein-Westfalen angeboten.
Weitere Informationen geben die Internetseite www.bildungsscheck.de und das Info-Telefon berufliche Weiterbildung Nordrhein-Westfalen: 0211-837-1929 (Mo. bis Fr., 8.00 bis 18.00 Uhr).
Übersicht zu den Änderungen beim Bildungsscheck NRW
Was bleibt beim neuen Bildungsscheck?
- Die Kosten für berufliche Weiterbildungen, die fachliche Kompetenzen und Schlüsselqualifikationen vermitteln, werden bis zur Hälfte mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds gefördert.
- Die maximale Förderhöhe bleibt bei 500 Euro.
- Der Bildungsscheck wird nach einer Beratung in einer Bildungsscheckberatungsstelle ausgegeben.
- Es gibt zwei Zugänge: den individuellen Zugang und den betrieblichen Zugang.
- Die Beschäftigten müssen in Nordrhein-Westfalen wohnen oder arbeiten.
- Der Arbeitgeber (Betrieb) darf höchstens 249 Beschäftigte haben.
- Beschäftigte und Berufsrückkehrer können jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang erhalten (bisher alle zwei Jahre).
- Selbstständige können ebenfalls jährlich einen Bildungsscheck im individuellen Zugang erhalten (bisher waren die Selbständigen ausgeschlossen).
- Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 40.000 Euro nicht überschreiten (80.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung). Bisher durften 30.000 Euro bzw. 60.000 Euro nicht überschritten werden.
- Betriebe mit bis zu 249 Beschäftigten können im betrieblichen Zugang jährlich bis zu zehn Bildungsschecks für die Weiterbildung ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten (bisher alle zwei Jahre).
- Es werden neue Formen der Weiterbildung wie z. B. onlinebasierte Fortbildungen (z. B. Webbinare) und E-Learning in beiden Zugängen gefördert. Bisher wurden nur zertifizierte Fernlerngänge zugelassen.
- Es werden innerbetriebliche Seminare (Inhouse-Seminare) im betrieblichen Zugang gefördert. Diese wurden bisher ausgeschlossen.
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