Augen auf beim Software-Kauf
Wer Software im Internet kauft, sollte in Ruhe das Kleingedruckte lesen. Denn immer mehr Software-Hersteller wollen ihren Kunden Apps und andere Software nur für kurze Zeit überlassen. Miete statt Kauf, heißt der Trend im Online-Handel.
Wer Software im Internet kauft, sollte in Ruhe das Kleingedruckte lesen. Denn immer mehr Software-Hersteller wollen ihren Kunden Apps und andere Software nur für kurze Zeit überlassen. Miete statt Kauf, heißt der Trend im Online-Handel. NRW-Justizminister Thomas Kutschaty sieht darin eine schleichende Rechtsentwicklung zum Nachteil der Verbraucher und eine Schuldenfalle gerade für junge Internetnutzerinnen und -nutzer: „Software-Produkte, die früher zur dauerhaften Nutzung überlassen wurden, werden heute nur noch auf Zeit verkauft. Viele Online-Portale wie Streaming-Dienste oder App-Anbieter versprechen Kunden große Vielfalt und Aktualität. Doch was scheinbar wenig Geld kostet, kann für die Kunden am Ende sehr teuer werden. Die Kosten für die Nutzung des Dienstes fallen bei Software-Abos nicht einmalig, sondern immer wieder an. Eine Verlängerung des Software-Vertrags tritt meist automatisch ein. Selbst den Preis für den Verlängerungszeitraum wollen die Anbieter festlegen - ohne Vorankündigung versteht sich. Gekündigt werden darf oft erst im Nachhinein.“
Minister Kutschaty sieht darin ein deutliches Ungleichgewicht in der Vertragsgestaltung zu Ungunsten der Verbraucher: „Die Nachteile für den Kunden werden häufig erst beim genauen Lesen des AGB-Dschungels deutlich, die auch für Juristen meist nicht leicht verständlich sind. Vertragsfreiheit darf aber auch im Internet nicht so weit gehen, dass sich Unternehmen bei Verbrauchern selbst bedienen und den Kunden vor die Wahl stellen, entweder den AGB in ihrer Gesamtheit zuzustimmen oder ganz zu verzichten. So manche Klausel hat bei Online-Verträgen nichts zu suchen.“
Gesetzliche Regelungen, die ein Ungleichgewicht im Online-Handel auffangen könnten, gibt es nicht. Minister Kutschaty will deshalb verbraucherfreundlichere Regelungen auf den Weg bringen: „Wir sehen einen Handlungsbedarf für den Gesetzgeber, um den Gerichten klare Vorgaben an die Hand zu geben, was zulässig ist, und wo in Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bogen zu Lasten der Verbraucher überspannt wird.“
Das Verbraucherschutzministerium NRW wird das Thema Online-Handel auch auf der diesjährigen Verbraucherschutzministerkonferenz in den Fokus stellen. Verbraucherschutzminister Johannes Remmel sieht hier großen Handlungsbedarf: „Die rechtlichen Grundlagen eines ambitionierten Verbraucherschutzes sind noch nicht im digitalen Zeitalter angekommen - hier müssen wir dringend nachbessern.“ Besonders problematisch sind Preise, die verstärkt auf individuellen Daten basieren. „Wenn der Wohnort oder das Tablet-Modell darüber entscheidet, ob ich einen Preisaufschlag zahlen muss oder ein Produkt gar nicht erst erhalten, dann ist das eine diskriminierende Preispolitik. Verbraucherinnen und Verbraucher sind aufgrund der mangelnden Transparenz gegenüber den Anbietern klar im Nachteil.“
Eine Arbeitsgruppe mehrerer Länder unter der Federführung Nordrhein-Westfalens prüft im Auftrag der Justizministerkonferenz, ob die Folgen der Digitalisierung eine Überarbeitung des Bürgerlichen Gesetzbuches und anderer zivilrechtlicher Vorschriften erforderlich machen. Auch der Deutsche Juristentag wird sich im kommenden September in Essen mit der Frage nach einer Reform des Zivilrechts beschäftigen, die in weiten Teilen noch aus der Kaiserzeit stammt.
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