Agrarstrukturverbesserung online: Anträge auf freiwilligen Landtausch ab sofort auf www.meineverwaltung.nrw
Ab sofort können Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen ihre Anträge auf Durchführung eines freiwilligen Landtauschverfahrens online stellen. Der freiwillige Landtausch ist ein Instrument zur Verbesserung der Agrarstruktur, zum Beispiel durch die Zusammenlegung von Flächen oder die Verkürzung der Hof-Feld-Entfernung.
Ab sofort können Eigentümer landwirtschaftlicher Flächen ihre Anträge auf Durchführung eines freiwilligen Landtauschverfahrens online stellen. Der freiwillige Landtausch ist ein Instrument zur Verbesserung der Agrarstruktur, zum Beispiel durch die Zusammenlegung von Flächen oder die Verkürzung der Hof-Feld-Entfernung. Es kann aber auch aus Gründen des Naturschutzes und der Landschaftspflege durchgeführt werden. Dazu zählen in Nordrhein-Westfalen unter anderem Flächentausche zur Gewässerentwicklung oder dem Erosionsschutz. Das Ministerium für Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat nun einen elektronischen Zugang zur Beantragung eines freiwilligen Landtausches eröffnet.
Staatssekretär Dr. Martin Berges: „Die Landesregierung setzt sich für gute und klare Strukturen im ländlichen Raum ein. Der freiwillige Landtausch bietet Landwirtinnen und Landwirten in einem beschleunigten Verfahren die Möglichkeit, ihre Flächen zu arrondieren, sie effizienter zu bewirtschaften oder zu erweitern. Mit der elektronischen Antragstellung wird der Landtausch deutlich vereinfacht. Und den Behörden liegen die Daten schneller vor, sind standardisiert und tragen so zum Bürokratieabbau bei.“
Der freiwillige Landtausch ist ein beschleunigtes Bodenordnungsverfahren auf der Grundlage des Flurbereinigungsgesetzes, das durch die Flurbereinigungsbehörde geleitet wird. Rund 60 solcher Verfahren werden derzeit über die zuständigen Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen ausgeführt. Auf der Grundlage des Tauschplans werden das Liegenschaftskataster und das Grundbuch berichtigt. Für die Tauschpartner fallen aufgrund des öffentlichen Interesses keine Notar- oder Gerichtskosten und im Regelfall auch keine Grunderwerbssteuer an.
Die nachstehenden Beispiele verdeutlichen, wofür der freiwillige Landtausch eingesetzt werden kann. Im freiwilligen Landtausch „Kervenheimer Mühlenfleuth“ in Kevelaer wurde das Verfahren durch den Wasser- und Bodenverband Kervenheimer Mühlenfleuth (Landwirte im Ehrenamt) beantragt, um mit drei weiteren Grundstückseigentümern Flächen für eine Maßnahme der Wasserrahmenrichtlinie zu tauschen. Insgesamt werden rund 20 Hektar bewegt. Der freiwillige Landtausch „Rüthen IX“ im Kreis Soest diente einem landwirtschaftlichen Betrieb zur Erweiterung seiner Hoffläche. Der hierdurch mögliche Bau einer neuen Halle ist schon realisiert.
Interessierte am Landtausch können im Internet beim örtlich zuständigen Dezernat 33 „Ländliche Entwicklung, Bodenordnung“ der jeweils zuständigen Bezirksregierung einen Antrag stellen. Alle notwendigen Informationen und den Zugang gibt es über das Serviceportal des Landes Nordrhein-Westfalen: www.meineverwaltung.nrw.
Eine Kurzanleitung zum Online-Antrag kann hier heruntergeladen werden.
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