Nordrhein-Westfalen unterzeichnet Verwaltungsvereinbarung Digitalpakt Schule 2019-2024

Ministerin Gebauer: Startschuss für bessere digitale Ausstattung unserer Schulen

10. Mai 2019
PHB Schule Kinder vor Tablet dital lernen Unterricht

Die Ministerin für Schule und Bildung hat heute für das Land Nordrhein-Westfalen die Verwaltungsvereinbarung für den Digitalpakt Schule unterzeichnet.

Schule und Bildung

Die Ministerin für Schule und Bildung hat heute für das Land Nordrhein-Westfalen die Verwaltungsvereinbarung für den Digitalpakt Schule unterzeichnet. „Der Digitalpakt nimmt jetzt nach der jahrelangen Hängepartie Gestalt an. Die rechtsverbindliche Verwaltungsvereinbarung ist der Startschuss für eine bessere digitale Ausstattung unserer Schulen. Sobald alle Bundesländer und die Bundesregierung unterzeichnet haben, kann der Digitalpakt in den Bundesländern umgesetzt werden“, so Gebauer. Nordrhein-Westfalen erhält bis 2024 aus dem Digitalpakt 1.054.338.000 Euro. Nach der Ratifizierung sind die Bundesländer gefordert, mit Förderrichtlinien die Rahmenbedingungen zu definieren, auf deren Basis später die Anträge eingereicht werden können. Nordrhein-Westfalen wird diese Förderrichtlinie nun schnellstmöglich erarbeiten. Wichtig für die Förderanträge sind die Medienkonzepte der Schulen, die auf dem vom Schulministerium bereits im Frühjahr 2018 vorgelegten Medienkompetenzrahmen NRW beruhen. Dieser beinhaltet verbindliche Standards für das Lernen mit digitalen Medien an den Schulen im Land und definiert die wichtigsten Ziele.
 
Damit die Umsetzung des Digitalpakts so reibungslos wie möglich verläuft, hat das Schulministerium eine Unterstützungsstruktur für die Schulträger und die Schulen aufgebaut. In allen fünf Bezirksregierungen sind Geschäftsstellen von Gigabit.NRW angesiedelt, die generell zur digitalen Infrastruktur unterstützen und beraten. Darüber hinaus sind derzeit 180 Medienberaterinnen und Medienberater des Landes als Ansprechpartner für die Schulen und Schulträger zur Schulentwicklung in der digitalen Welt tätig.
 
Beratungsschwerpunkte:

  • Medienkonzeptentwicklung,
  • lernförderlicher IT-Ausstattung und deren Anwendung,
  • kommunale Medienentwicklungsplanung. 
Schrittweise wird für jede Schule in Nordrhein-Westfalen ein Medienkoordinator qualifiziert, der dann als Motor für digitale Bildung an den einzelnen Schulen wirkt. Die Aufgaben der Medienkoordinatoren sind die Weiterentwicklung des Medienkonzepts, der pädagogische Support vor Ort für das Kollegium sowie die Ermittlung des Ausstattungs- und Fortbildungsbedarfs.
 
Das Ministerium für Schule und Bildung wird nun zusammen mit den Schulen und Schulträgern den Digitalpakt zügig und konsequent umsetzen. „Die Herausforderung besteht darin, dass im gesamten Bundesland, in allen Regionen sowie vor allen Dingen zeitgleich, alle Schulen und alle Schulträger mit schnellem Internet ausgestattet, eigene Medienkonzepte der Schulen erarbeitet, passgenaue Ausstattung und digitale Infrastruktur implementiert sowie die erforderlichen Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für die Lehrkräfte umgesetzt werden. Es ist unser Anspruch als Landesregierung, mit dem Geld aus dem Digitalpakt nachhaltige und spürbare Voraussetzungen für modernen Unterricht in der digitalen Welt zu schaffen. Das ist notwendig für beste Bildung in Nordrhein-Westfalen“, so Gebauer. Aktuell erarbeite das Schulministerium deshalb eine umfassende Digitalstrategie, die Handlungsfelder beschreibt und die Planungen des Landes aufzeigen wird. Darin werden drei zentrale Handlungsfelder benannt: pädagogische Konzepte, die Ausstattung der Schulen sowie die Lehreraus und -fortbildung.
 
Für die Zukunft äußerte die Ministerin die Erwartung, dass die stabile und verfassungsrechtlich abgesicherte Kooperationsmöglichkeit zwischen dem Bund und den Ländern nicht nur einmalig genutzt wird. Schulministerin Gebauer: „Diese Möglichkeit muss auch über den Digitalpakt hinaus Anwendung finden. Damit die Digitalisierung der Schulen dauerhaft gelingen kann, ist eine fortwährende, gesamtgesellschaftliche Kraftanstrengung von Nöten, an der sich auch der Bund beteiligen muss.“
 

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