Landesregierung verabschiedet E-Government-Strategie und bündelt die Kompetenzen zur Digitalisierung der Verwaltung
Pinkwart: Wir verbessern den Service für die Bürger, machen den öffentlichen Dienst attraktiver und sind so Schrittmacher in Deutschland
Die Landesregierung will den eigenen Digitalisierungsprozess beschleunigen, die digitalen Service-Angebote für die Bürgerinnen und Bürger deutlich ausbauen und den Beschäftigten attraktive und zukunftsorientierte Arbeitsplätze bieten.
Die Landesregierung will den eigenen Digitalisierungsprozess beschleunigen, die digitalen Service-Angebote für die Bürgerinnen und Bürger deutlich ausbauen und den Beschäftigten attraktive und zukunftsorientierte Arbeitsplätze bieten. Dafür hat das Kabinett am Dienstag auf Vorschlag von Wirtschafts- und Digitalminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart weitreichende strategische Beschlüsse gefasst. Um die dafür notwendigen Standardisierungen und Vereinfachungen zu erreichen, werden die Entscheidungs- und Umsetzungskompetenzen des Digitalministeriums für eine vereinheitlichte IT-Infrastruktur und die zentrale Programmsteuerung gestärkt. So sollen die 120.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ministerien und 550 Landesbehörden in die Lage versetzt werden, nicht nur ihre Angebote für Bürger und Unternehmen online anzubieten, sondern die Vorgänge auch intern von Anfang bis Ende digital zu bearbeiten.
Pinkwart: „Das ist ein Durchbruch: Nordrhein-Westfalen ist mit seinen Behörden wie viele andere öffentliche Verwaltungen in Deutschland spät gestartet. Jetzt aber nimmt das Land richtig Fahrt auf und wir setzen uns ehrgeizige Ziele, um in Deutschland Schrittmacher zu sein. Dazu müssen wir Kräfte bündeln, Wege vereinfachen und mehr Geld in die Hand nehmen: Entgegen bisheriger Planung wollen wir die Landesverwaltung mit allen nachgeordneten Behörden bereits bis 2025 und nicht erst im Jahre 2031 vollständig digitalisieren.Hierzu wird bis 2025 mindestens ein mittlerer dreistelliger Millionenbetrag nötig sein. Das Geld ist gut investiert: Ministerien und Behörden nutzen die Digitalisierung, um Abläufe und Arbeitsweisen kritisch zu überprüfen, zu vereinfachen und zu beschleunigen. Damit schaffen wir eine moderne Verwaltung mit attraktiven Arbeitsplätzen und besseren digitalen Angeboten. Durch die Vereinheitlichung von Hardware- und Software-Lösungen werden die Einführung der digitalen Verwaltungsarbeit erleichtert und nachhaltig Kosten bei Beschaffung und Pflege eingespart.“
Die E-Government-Strategie für Nordrhein-Westfalen benennt ein Bündel von Maßnahmen, damit die Digitalisierung an Tempo gewinnt.
Modellbehörden gehen als digitale Vorbilder voran:
- Das Wirtschafts- und Digitalministerium strebt als digitales Modellministerium bis Ende 2021 die vollständige Digitalisierung aller Angebote und Arbeitsabläufe an. Schon Ende 2019 sollen alle internen Abläufe papierlos sein.
- Die Bezirksregierungen als digitale Modellmittelbehörden gehen arbeitsteilig vor: So kümmert sich z.B. die Bezirksregierung Köln um die Digitalisierung immissionsschutzrechtlicher Antragsverfahren und die Bezirksregierung Arnsberg um elektronische Förderanträge.
- Das Förderprogramm für digitale Modellregionen ist bereits in der Umsetzung. Bisher wurden 50 Projektideen im Gesamtvolumen von 50 Millionen Euro vorgelegt, darunter 25 im Bereich E-Government. Diese betrafen z.B. digitale Bürger-Serviceportale, Open Data-Projekte und Bürgerbeteiligungen.
Die fragmentierte, zerklüftete IT der Ministerien und Landesbehörden ist für eine schnelle Umsetzung der Digitalisierungsvorhaben hinderlich. Nötig sind Standardisierungen. Dazu wird das Digitalministerium einen Fahrplan entwickeln und dem Kabinett bis 01. Mai 2019 vorlegen. Zudem sollen Abstimmungsprozesse in der Verwaltung beschleunigt und die Kompetenzen für die zentrale Steuerung in der Informationstechnik gestärkt werden.
Das E-Government Gesetz NRW wird grundlegend novelliert:
Das Gesetz soll den verpflichtenden Abschluss des Digitalisierungsprozesses in der Landesverwaltung bis 2025 festlegen und den Geltungsbereich ausweiten. Dazu werden Ausnahmen reduziert und der Kreis der beteiligten Behörden deutlich erweitert. Der Gesetzentwurf wird dem Kabinett im ersten Quartal 2019 vorgelegt.
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