Achtung beim Einsatz von Mährobotern: Gefahren für Igel und andere Wildtiere
Autonome Rasenmäher sind mittlerweile in zahlreichen Gärten vorzufinden, die Umsätze im Marktsegment „Mähroboter“ wachsen rasant. Sie sorgen fast lautlos für einen gleichmäßig kurzen Rasen und eine gepflegte Rasenkante.
Autonome Rasenmäher sind mittlerweile in zahlreichen Gärten vorzufinden, die Umsätze im Marktsegment „Mähroboter“ wachsen rasant. Sie sorgen fast lautlos für einen gleichmäßig kurzen Rasen und eine gepflegte Rasenkante. Vielen Gartenbesitzern ist jedoch nicht bewusst, dass die Mähroboter für Igel und andere kleine (Wild-)Tiere (z.B. Kröten, Eidechsen, Vögeln und auch Insekten) zum tödlichen Verhängnis werden können.
Die Tierschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen, Dr. Gerlinde von Dehn, ruft zur Umsicht und dem verantwortungsvollen Einsatz von Mährobotern auf: „Bitte achten Sie darauf, Mähroboter nicht nachts oder in der Dämmerung einzusetzen und kontrollieren Sie, ob sich kleine Wildtiere auf der zu mähenden Rasenfläche befinden könnten, bevor Sie den Mähroboter einschalten.“
Igel flüchten bei Gefahr nicht, sondern rollen sich zusammen, sodass die Mähroboter teils schwere Verletzungen verursachen; durch die scharfen Klingen werden Schnauzen, Füße, Stacheln, Hautschichten oder Gliedmaßen zerschnitten oder gar abgetrennt. Fatal ist, dass ein Großteil der verletzten Tiere vermutlich gar nicht entdeckt wird, da sich Igel mit Verletzungen ins Dickicht schleppen und dort an den Folgen der Verletzungen leidvoll sterben.
Nur wenige Roboter reagieren durch Sensoren so sensibel, dass sie bei einem Hindernis stoppen. Eine Oxford-Studie der Igelforscherin Sophie L. Rasmussen (et al.) zeigt sogar auf, dass keiner der getesteten 18 Mähroboter durch Sensoren junge Igel erkennen kann, die unter 200 Gramm wiegen.
Genaue Zahlen zu verletzten/getöteten Igeln oder anderen Tieren durch Mähroboter liegen nicht vor. Gerade nachts oder in der Dämmerung sind ganze Igelfamilien unterwegs. Die meisten Igeljungen kommen in der Zeit von Juni bis Ende August zur Welt und erste Ausflüge mit dem Muttertier werden in der Dunkelheit unternommen.
Weitere Informationen stehen im Büro der Tierschutzbeauftragten zur Verfügung oder können bei den u. g. Personen erfragt werden.
Die Tierschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen ist zu erreichen unter:
Dr. Gerlinde von Dehn
Schwannstr. 3
40475 Düsseldorf
Telefon: 0211/45 66-580
E-Mail: TierSchB@mulnv.nrw.de
Wenden Sie sich gerne auch an:
Melina Brauers
Telefon: 0211/45 66-323
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