Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird aufgrund der aktuellen Infektionszahlen die Corona-Notbremse für weitere sechs Kreise und kreisfreie Städte anordnen. Die Geltung der Corona-Notbremse wird den betroffenen Kreisen und kreisfreien Städten am Montag, 29. März 2021, durch eine Allgemeinverfügung festgestellt und bekannt gemacht. Die Corona-Notbremse gilt dort ab Dienstag, 30. März 2021.