Gesundheitsministerium kündigt verschärfte Regelungen der bundesweiten Corona-Notbremse für weitere kreisfreie Städte und Kreise ab Dienstag und Mittwoch an

26. April 2021
Mikroskop

Nach Auswertung der am 26. April 2021 vom Robert-Koch-Institut bereitgestellten Daten zu den kommunalen Inzidenzwerten kündigt das Gesundheitsministerium an, dass die verschärften Regelungen ab Dienstag beziehungsweise Mittwoch für weitere Kreise und kreisfreie Städte gelten werden.

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Nach Auswertung der am 26. April 2021 vom Robert-Koch-Institut bereitgestellten Daten zu den kommunalen Inzidenzwerten kündigt das Gesundheitsministerium an, dass die verschärften Regelungen ab Dienstag beziehnungsweise Mittwoch für weitere Kreise und kreisfreie Städte gelten werden.
 

  1. Bei den Regelungen der Bundes-Notbremse bei Überschreiten des Grenzwertes von 100 gibt es keine Veränderungen. Die Notbremse gilt weiterhin in allen Kreisen/kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen außer in der Stadt Münster und den Kreisen Coesfeld und Höxter.
 
  1. Ab Dienstag, 27. April 2021, 00.00 Uhr, gilt die Untersagung des Einkaufs mit Terminvereinbarung bei Inzidenzen über 150 zusätzlich im Kreis Wesel und im Kreis Euskirchen und wie bereits am Sonntag angekündigt gilt dies ab Dienstag auch für die Stadt Oberhausen und den Kreis Heinsberg.
    Ab Mittwoch, 28. April 2021, 0.00 Uhr, gilt die Untersagung des Einkaufs mit Terminvereinbarung bei Inzidenzen über 150 zusätzlich im Kreis Paderborn und dem Kreis Steinfurt.
 
  1. Ab Dienstag, 27. April 2021, 00.00 Uhr, gelten die strengeren Regelungen für Bildungsangebote (Schule, Kinderbetreuung, Hochschule) für 7-Tage-Inzidenzen über 165 in der Stadt Bielefeld und im Kreis Herford. Ab Mittwoch, 28. April 2021 00.00 Uhr, gelten die strengeren Regelungen für Bildungsangebote (Schule, Kinderbetreuung, Hochschule) für 7-Tage-Inzidenzen über 165 auch im Kreis Düren, im Kreis Steinfurt, in der Stadt Essen und in der Stadt Oberhausen.

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