Gesundheitsministerium kündigt verschärfte Regelungen der bundesweiten Corona-Notbremse für weitere kreisfreie Städte und Kreise ab Dienstag an

25. April 2021
PHB Virus Medizin

Nach Auswertung der am 25. April 2021 vom Robert-Koch-Institut bereitgestellten Daten zu den kommunalen Inzidenzwerten kündigt das Gesundheitsministerium an, dass die verschärften Regelungen ab dem kommenden Dienstag für weitere Kreise und kreisfreie Städte gelten werden.

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Nach Auswertung der am 25. April 2021 vom Robert-Koch-Institut bereitgestellten Daten zu den kommunalen Inzidenzwerten kündigt das Gesundheitsministerium an, dass die verschärften Regelungen ab dem kommenden Dienstag für weitere Kreise und kreisfreie Städte gelten werden.
 

  1. Bei den Regelungen der Bundes-Notbremse bei Überschreiten des Grenzwertes von 100 gibt es keine Veränderungen. Die Notbremse gilt weiterhin in allen Kreisen/kreisfreien Städten in Nordrhein-Westfalen außer in der Stadt Münster und den Kreisen Coesfeld und Höxter.
 
  1. Ab Dienstag, 27. April 2021, 00.00 Uhr, gilt die Untersagung des Einkaufs mit Terminvereinbarung bei Inzidenzen über 150 zusätzlich im Kreis Heinsberg und in der Stadt Oberhausen.
 
  1. Ebenfalls ab Dienstag, 27. April 2021, 00.00 Uhr, gelten die strengeren Regelungen für Bildungsangebote (Schule, Kinderbetreuung, Hochschule) für 7-Tage-Inzidenzen über 165 zusätzlich in der Stadt Bielefeld und im Kreis Herford.

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