Ministerpräsident Hendrik Wüst und Vertreter der vier jüdischen Landesverbände in Nordrhein-Westfalen haben am heutigen Dienstag, 5. April 2022, den Sechsten Änderungsstaatsvertrag zwischen Nordrhein-Westfalen und dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Nordrhein, dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe, der Synagogen-Gemeinde Köln und dem Landesverband progressiver jüdischer Gemeinden in Nordrhein-Westfalen unterzeichnet. Mit dem Änderungsvertrag reagieren die Vertragspartner auf verschiedene Entwicklungen in den vergangenen Jahren, die eine Anpassung des Staatsvertrags erforderlich machen.