Wissenschaftsministerin Svenja Schulze hat das vom nordrhein-westfälischen Landtag verabschiedete Hochschulzukunftsgesetz (HZG) als „Meilenstein bei der Gestaltung der Hochschullandschaft in NRW“ bezeichnet. Damit würden an den Hochschulen, so Schulze, „Freiheit und Verantwortung ins Gleichgewicht gebracht“. Das Gesetz tritt zum Beginn des Wintersemesters 2014/15 in Kraft und enthält eine einjährige Übergangsfrist. Entscheidende Fortschritte seien nun in zahlreichen Bereichen möglich. Die Ministerin hob die Themen Gute Arbeit, Mitbestimmung, Studienerfolg, Gleichstellung und Transparenz hervor.