Nordrhein-Westfalen entwickelt die kommunalen Finanzen weiter: In ihrer Kabinettsitzung hat die Landesregierung Eckpunkte der Solidaritätsumlage beschlossen. Mit der Solidaritätsumlage sollen vom kommenden Jahr an die besonders steuerstarken Kommunen einen Beitrag zur Finanzierung des Stärkungspakts Stadtfinanzen leisten. Auch die geplanten Änderungen im Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2014 und die Neuregelung zum Einheitslastenabrechnungsgesetz (ELAG) sorgen für Gerechtigkeit. „Seit der Regierungsübernahme ist die Sanierung der Kommunalfinanzen eines unserer wichtigsten Anliegen. Wir wollen, dass alle Kommunen wieder handlungsfähig werden. Mit den heute auf den Weg gebrachten Regelungen kommen wir diesem Ziel ein gutes Stück näher“, erklärte NRW-Kommunalminister Ralf Jäger in Düsseldorf. Mit dem neuen Baustein Solidaritätsumlage sollen leistungsfähige („abundante“) Kommunen rund 182 Millionen Euro jährlich aufbringen. Das heißt: Die Steuerkraft der herangezogenen Kommune muss im jeweils aktuellen Haushaltsjahr höher sein als ihr nach transparenten Kriterien ermittelter Bedarf.