In Nordrhein-Westfalen tritt die landesinterne Wohnsitzauflage wie geplant am 1. Dezember 2016 in Kraft. Sie verpflichtet Geflüchtete, für maximal drei Jahre in der Kommune zu wohnen, in die sie als anerkannte Schutzberechtigte nach dem NRW-Integrationsschlüssel zugewiesen wurden. „Mit der Regelung fördern wir den Integrationsprozess vor Ort“, sagte Integrationsminister Rainer Schmeltzer in Düsseldorf.