Landesverwaltung stellt ab 2016 auf Ökostrom um
Wichtiger Meilenstein zur Umsetzung einer klimaneutralen Landesverwaltung NRW erreicht: CO2-Ausstoß wird um mindestens 200.000 Tonnen pro Jahr gesenkt
Die Landesregierung hat sich mit dem 2013 verabschiedeten Klimaschutzgesetz zur Umsetzung einer klimaneutralen Landesverwaltung verpflichtet. Dazu gehört auch die Versorgung der Landesgebäude mit Ökostrom: Rund 337 Gigawattstunden Strom pro Jahr werden ab 2016 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt.
Die Landesregierung hat sich mit dem 2013 verabschiedeten Klimaschutzgesetz zur Umsetzung einer klimaneutralen Landesverwaltung verpflichtet. Dazu gehört auch die Versorgung der Landesgebäude mit Ökostrom: Rund 337 Gigawattstunden Strom pro Jahr werden ab 2016 zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien gedeckt.
Beschafft wird der Ökostrom im Rahmen einer europaweiten strukturierten Ausschreibung durch den Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW). „Das Land NRW benötigt für seine Verwaltungsgebäude in etwa so viel Strom wie 100.000 Privathaushalte. Wir haben also eine große Verantwortung und nehmen unsere Klimaziele sehr ernst: Durch die Umstellung auf klimaneutralen Strom senken wir unseren CO2-Ausstoß um mindestens 200.000 Tonnen pro Jahr“, sagte Umweltminister
Johannes Remmel.
Im Vergleich zum Vorjahr können die Kosten für die Stromlieferung um rund acht Millionen Euro pro Jahr gesenkt werden. „Wir freuen uns, dass wir ein sehr wirtschaftliches Ergebnis mit der Umsetzung der Klimaziele der Landesregierung verbinden können“, sagte Martin Chaumet, Sprecher der Geschäftsführung beim BLB NRW.
Das Qualitätskriterium Ökostrom wird durch Herkunftsnachweise belegt, für die Mindestkriterien definiert wurden: So soll etwa durch den Bezug von Strom aus neuen Erneuerbare-Energien-Anlagen eine tatsächliche Minderung der CO2-Emissionen erreicht werden. Neuanlagen sind Ökostromanlagen, die nicht älter als sechs Jahre sind. Das Land hat eine stetig ansteigende Neuanlagenquote von 33 Prozent im Jahr 2016 über 40 Prozent im Jahr 2017 bis hin zu 50 Prozent im Jahr 2018 vorgegeben. Minister Remmel: „Bestehende Anlagen können zwar Ökostrom liefern, faktisch wird aber keine neue Nachfrage nach klimafreundlichem Strom generiert. Mit der Festlegung der Neuanlagenquote lösen wir indirekt Marktimpulse zur Investition in Neuanlagen aus.“
Der Zuschlag für die Versorgung der Landesverwaltung mit Ökostrom (ohne Hochschulen) ging an die Stadtwerke München Versorgungs- GmbH, eine hundertprozentige Tochter der Stadtwerke München.
Pressekontakt:
- Nora Gerstenberg, Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz, Tel. 0211 45 66-589, nora.gerstenberg@mkulnv.nrw.de
- Dr. Hartmut Gustmann, Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW, Tel. 0211 61700-180, hartmut.gustmann@blb.nrw.de
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