Nachdem die Landesregierung bereits für Grundschulverbünde die Leitungszeit für den zweiten und jeden weiteren Teilstandort um je sieben Wochenstunden erhöht hatte, werden nun auch alle weiterführenden Schulen, Förderschulen, Schulen für Kranke, Berufskollegs und Weiterbildungskollegs mit Teilstandorten einbezogen. Schulministerin Sylvia Löhrmann hat dies in einer entsprechenden Verordnung verankert und sie dem Finanz- und Schulausschuss des Landtags zur Befassung zugeleitet.