Am Samstag, den 20. Dezember 2014, tritt eine Neuregelung des Staatsbürgerschaftsrechts in Kraft, die für alle Migrantinnen und Migranten sowie ihre Kinder von entscheidender Bedeutung ist: Mussten sich bislang hier geborene Kinder ausländischer Eltern bis zum 23. Lebensjahr entscheiden, ob sie Deutsche bleiben oder den Herkunftspass ihrer Eltern behalten, können sie nun dauerhaft Doppelstaatsbürger bleiben.