Der Start in ein neues Jahr ist für viele Menschen ein Grund, sich wieder den „guten Vorsätzen“ zu widmen. Aber nicht nur Diät, Sport und mehr Freizeit sind gute Vorsätze, auch rechtliche Themen, wie zum Beispiel die Vorsorgevollmacht sollten im neuen Jahr Beachtung finden. In zwölf Monaten kann viel geschehen - vom Eisunfall im Winter über den Sturz mit dem Rad bis zum Betriebsunfall. Im schlimmsten Fall ist man durch solche Geschehen wochenlang im Krankenhaus handlungsunfähig. Dass automatisch dann die Angehörigen Angelegenheiten für einen regeln können, wird zwar vorausgesetzt, doch die Realität sieht anders aus. Daher ist es wichtig, rechtzeitig mit einer Vorsorgevollmacht zu regeln, wer sich im Krankheitsfall beispielsweise um die Bankgeschäfte und andere wichtige Angelegenheiten kümmern soll.