Formular zur Errichtung einer Vorsorgevollmacht ab sofort auch in Leichter Sprache verfügbar
Die Justiz in Nordrhein-Westfalen baut Inhalte in Leichter Sprache für Menschen mit einer Lese- oder Lernschwäche weiter aus
Die Justiz in Nordrhein-Westfalen weitet das bereits vorhandene Angebot in Leichter Sprache, das Personen mit einer Lese-/Lernschwäche die Teilhabe am öffentlichen Leben sicherstellen soll, aus.
Mit einer Vorsorgevollmacht kann eine Person eine andere Person bevollmächtigen, im Fall des Eintritts eigener körperlicher oder seelischer Behinderung, für sie rechtlich zu handeln und etwa einzelne oder auch alle Entscheidungen zur Gesundheitsfürsorge und Aufenthaltsbestimmung zu treffen. Die Vorsorgevollmacht kann damit Dritten sehr weitgehende Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der / des Einzelnen (Aufenthaltsbestimmung, persönliche Freiheit) ermöglichen. Sie kann aber auch die Möglichkeit bieten, die gerichtliche Bestellung einer Betreuerin oder eines Betreuers zu vermeiden. Umso wichtiger ist es, dass die Informationen und das dazugehörige Formular für jedermann leicht verständlich sind. Die Justiz in Nordrhein-Westfalen weitet damit das bereits vorhandene Angebot in Leichter Sprache, das Personen mit einer Lese-/Lernschwäche die Teilhabe am öffentlichen Leben sicherstellen soll, aus.
Justizminister Biesenbach: „Der Zugang zum Recht muss für jedermann gewährleistet sein. Lese-, Lernschwächen oder fehlende Sprachkenntnisse sollen keine Hürde sein. Das Thema Vorsorgevollmacht ist neben seiner überragenden Bedeutung leider auch nicht unkompliziert. Ich freue mich daher sehr, dass wir nun auch das Ausfüllformular dafür in Leichter Sprache anbieten können. So können jetzt insbesondere Menschen mit kognitiven Einschränkungen leichter für den Betreuungsfall vorsorgen. Damit wird wieder einmal deutlich, dass die Justiz auch ,Leichte Sprache‘ kann.“
Die neue in der Justiz in dieser Form bundesweit einzigartige Publikation wird herausgeben als Set bestehend aus zwei Heften:
- Formular und Ausfüllhinweise
(„Formular und wichtige Hinweise zum Ausfüllen vom Formular“)
- Hinweise zur Aufbewahrung und Registrierung
(„Hinweise zum Aufbewahren und zum Eintragen in eine Liste“).
Beide Hefte sind mit einer Banderole verbunden und können nur zusammen bestellt werden.
Wie sämtliche Publikationen ist der neue Vordruck zum Download im Online-Broschüren Service oder als Printversion verfügbar.
Vorsorgevollmacht und weitere Publikationen
Online-Bestellsystem mit Broschüren und Faltblättern des Ministeriums der Justiz Nordrhein-Westfalen (https://broschueren.justiz.nrw).
Betreuung, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung
Alles Wissenswerte rund um das Betreuungsrecht im NRW-Justizportal, mit Video zur Vorsorgevollmacht, Hinweis zur Bürgersprechstunde, Formularen und weiteren wichtigen Erläuterungen.
Hilal Tanrisever
stellvertretende Pressesprecherin