Ein Strafgefangener aus der Justizvollzugsanstalt Werl steht im Verdacht, schwere Raubstraftaten in Hamburg begangen zu haben. Der Mann kehrte von einem unbegleiteten Aufenthalt nicht zurück. Der 42 Jahre alte Gefangene aus der Justizvollzugsanstalt in Werl, bei dem eine Suchtproblematik besteht, wurde am 19. Juli 1993 wegen gemeinschaftlichen schweren Raubes und gemeinschaftlichen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Im Dezember 2012, also nach fast zwanzig Jahren im Justizvollzug, erhielt der Gefangene erstmals die Gelegenheit, unbegleitet über drei Tage einen Verein zur Integration Haftentlassener aufzusuchen. Von diesem Aufenthalt kehrte er von sich aus wieder in die Justizvollzugsanstalt zurück. Im Zeitraum vom 18. Februar bis zum 20. Februar 2013 wurde ihm ein zweiter Aufenthalt bei dem Verein genehmigt. Allerdings kehrte der Gefangene von diesem Aufenthalt nicht in die Justizvollzugsanstalt zurück. Er wird seitdem von Polizei und Justiz gesucht.