Ausschreibung erfolgreich abgeschlossen: Sprint geG Wuppertal qualifiziert Sprach- und Kulturmittlerinnen und -mittler zu Unterstützern der Justiz NRW

15. August 2021
Themenbild Ruhr-Konferenz Tablett

Als ein greifbares Ergebnis der Ruhr-Konferenz initiierte das Ministerium der Justiz NRW gemeinsam mit dem Zentrum für Interkulturelle Kompetenz der Justiz NRW (ZIK) in Essen das Projekt „Diversität und Justiz in NRW – Interkulturalität in der Rechtspraxis“.

Justiz

Die Justiz NRW steht in der wachsenden kulturellen Diversität unserer Gesellschaft mehr denn je in der Verantwortung, jedem Einzelnen einen gleichwertigen Zugang zum Rechtsstaat zu ermöglichen und Hindernisse für Teilhabe und Integration abzubauen.
 
Als ein greifbares Ergebnis der Ruhr-Konferenz initiierte das Ministerium der Justiz NRW gemeinsam mit dem Zentrum für Interkulturelle Kompetenz der Justiz NRW (ZIK) in Essen das Projekt „Diversität und Justiz in NRW – Interkulturalität in der Rechtspraxis“, das in zwei eigenständigen und sich einander ergänzenden Ansätzen den professionellen Umgang der Justiz mit gesellschaftlicher Vielfalt fördert. Das gesamte Vorhaben, welches im Rahmen der Ruhr-Konferenz zusammen mit Expertinnen und Experten entwickelt wurde, wird von der Stiftung Mercator als Leuchtturmprojekt mit der beachtlichen Summe von 500.000 Euro gefördert.
 
Während in einem Teilmodul ein handlungsfeldspezifisches Fortbildungskonzept zur Stärkung der interkulturellen Kompetenz der Justiz NRW entwickelt wird, werden in dem zweiten Teilmodul sogenannte Sprach und Kulturmittlerinnen und –mittler für die Justiz NRW (SKM) aufqualifiziert.
 
Minister Peter Biesenbach: „Die Stärke eines Rechtsstaates zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass wir alle um die Bedeutung seiner Werte und Regeln wissen, diese wertschätzen und uns mit ihnen identifizieren. In diesem Sinne arbeiten wir daran, unser Handeln möglichst kultursensibel zu gestalten. Die unter der Überschrift ‚Diversität und Justiz in NRW – Interkulturalität in der Rechtspraxis‘ entwickelten Projekte nehmen hier eine Vorreiterrolle ein – sie tragen in einem ganz umfassenden Sinn dazu bei, Hindernisse für Teilhabe und Integration abzubauen und den Zugang zum Rechtsstaat zu gewähren.“
 
Michael Schwarz, Geschäftsführer der Stiftung Mercator: „Das Projekt leistet einen wichtigen Beitrag zur Sensibilisierung der Mitarbeitenden der Justiz im Umgang mit Diversität. Es stellt aus unserer Sicht ein Leuchtturmprojekt dar, an dessen Erfahrungen und Ergebnisse wir große Erwartungen knüpfen. In unserem Themenfeld Teilhabe und Zusammenhalt wollen wir den Zusammenhalt unserer Gesellschaft stärken, Diskriminierung entgegenwirken und gleiche Chancen auf Bildung und Teilhabe aller Menschen am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. ‚Diversität und Justiz in NRW – Interkulturalität in der Rechtspraxis‘ ist dafür ein wichtiger Baustein.“
 
Ziel des Projektes SKM ist es, die kulturelle Kommunikation zwischen Mitarbeitenden der Justiz NRW und Menschen mit Einwanderungsgeschichte zu unterstützenDie SKM übernehmen dabei nicht die Funktionen einer vereidigten Dolmetscherin oder eines vereidigten Dolmetschers. Sie können anlassbezogen von Justizbeschäftigten für ihre Arbeit herangezogen werden, um in konkreten interkulturellen und religionsspezifischen Fragen zu mitteln. So können SKM einen wertvollen Unterstützungsbeitrag für die justizielle Arbeit leisten und gleichzeitig als sogenannte „Brückenbauer“ den Zugang zum Rechtsstaat für Verfahrensbeteiligte mit Einwanderungsgeschichten erleichtern. Für dieses Pilotprojekt, zunächst begrenzt auf das Ruhrgebiet, wurden die Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen sowie der ambulante Soziale Dienst („Bewährungshilfe“) ausgewählt.

In der ersten Phase des Projektes werden SKM speziell für die Justiz aufqualifiziert. Nach erfolgreicher Ausschreibung wurde die SprInt gemeinnützige eGenossenschaft (SprInt geG) aus Wuppertal als Dienstleisterin beauftragt. Sie entwickelt die justizspezifischen Fortbildungsmodule und stellt anschließend einen Pool von geschulten SKM. Durch eine detaillierte Bedarfsanalyse ermittelt die SprInt geG zunächst die präzisen Unterstützungsbedarfe der Justizmitarbeitenden. Mittels Online-Befragungen, leitfadengestützten Interviews sowie – unter Beachtung der Pandemielage – durch Hospitationen werden die justizspezifischen Anforderungen an die SKM für die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sowie die Fachkräfte des ambulanten Sozialen Dienstes herausgearbeitet. Dadurch können SKM den Handlungs- und Praxisbezug zum spezifischen Arbeitsalltag der beiden Berufsgruppen herstellen.
 
Die ersten Einsätze der SKM sind für den Herbst 2021 geplant. Eine stetige Feedback- und Abstimmungsschleife, auch in der Praxisphase gewährleistet eine kontinuierliche Präzisierung bezüglich der Bedarfe der Justizmitarbeitenden.
 
Die Grundlage für die Aufqualifizierung zu SKM der Justiz bildet die 18-monatige Vollzeit-Basisqualifizierung der SprInt geG. Die qualifizierten Sprach- und Integrationsmittlerinnen- und mittler der SprInt geG fungieren bereits seit über 15 Jahren erfolgreich als „Brückenbauer“ zwischen Menschen mit Einwanderungsgeschichte und Fachpersonal in den Bereichen des Gesundheits-, Sozial-, Bildungs- und Justizwesens, mittlerweile in 40 Sprachen vor Ort, per Telefon und per Video.
 
Klaus Stein, Bereichsleiter des SprInt-Buchungsservice und Projektleiter SKM der SprInt geG: „Die Zusammenarbeit mit den Mitarbeitenden der Justiz NRW und des ZIK ist trotz der Corona-Pandemie sehr gut gestartet. Wir freuen uns, dass durch die Arbeit der SKM die Partizipation und Chancengleichheit im Arbeitsfeld der Justiz NRW gefördert werden kann. Und so gleichzeitig die Akzeptanz und das Vertrauen in den Rechtsstaat von Menschen mit Einwanderungsgeschichte gestärkt wird.“
 
Die Ruhr-Konferenz ist eine umfassende Initiative der Landesregierung, um die Metropole Ruhr als wirtschaftlich starke und lebenswerte Zukunftsregion für alle Menschen zu gestalten. Der Prozess ist von Beginn an auf breite Beteiligung und das Engagement von Menschen und Partnern aus allen gesellschaftlichen Bereichen angelegt. Auf fünf zentralen Handlungsfeldern werden wichtige Impulse für die Weiterentwicklung der Chancenregion gesetzt: Vernetzte Mobilität – kurze Wege; Erfolgreiche Wirtschaft – gute Arbeit; Gelebte Vielfalt – starker Zusammenhalt; Sichere Energie – gesunde Umwelt sowie Beste Bildung – exzellente Forschung.
 
Die Umsetzung der 73 in den Themenforen erarbeiteten und von der Landesregierung beschlossenen Projekte hat Anfang 2020 begonnen. In den kommenden Jahren werden weitere Vorhaben und Ideen von Partnern wie Kommunen, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern oder Unternehmen unter dem Dach der Ruhr-Konferenz diese Impulse verstärken und die Entwicklung der Chancenregion Ruhr unterstützen.
 
Weitere Informationen finden Sie unter: www.ruhr-konferenz.nrw.

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