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Neben rechtlichen Erleichterungen hilft künftig ein „Angebotsfinder“ im Internet bei der Suche nach den passenden Angeboten

Mit den Änderungen der einschlägigen „Anerkennungs- und Förderungsverordnung“ (AnFöVO) soll künftig das Anerkennungsverfahren vereinfacht und die Etablierung neuer Angebote erleichtert werden.

Pflegebedürftige können Leistungen zur hauswirtschaftlichen Unterstützung sowie für individuelle Hilfen im Alltag weiterhin abrechnen

Das nordrhein-westfälische Kabinett hat die zweite Verordnung zur Änderung der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) beschlossen.

Neues Landesprogramm für Nordrhein-Westfalen gestartet

Arbeits- und Sozialminister Karl-Josef Laumann sowie Vertreter und Vertreterinnen der Träger der Pflegeversicherung NRW, der AOK Rheinland/Hamburg, von Unternehmer NRW und dem Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB) NRW haben heute den Startschuss für das neue Landesprogramm zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege gegeben.

  • Pressemitteilung
  • 13.11.2015
Freitag der 13. ist kein reiner Glückstag für die Pflegebedürftigen in unserem Land

Zur im Bundestag verabschiedeten Reform der Pflegeversicherung durch das Pflegestärkungsgesetz II stellt die nordrhein-westfälische Pflegeministerin Barbara Steffens in Düsseldorf fest:
„Die heute vom Bundestag beschlossene Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs ist ein Schritt in die richtige Richtung und seit langem überfällig. Endlich werden die besonderen Bedarfe von Menschen mit kognitiven Einschränkungen wie etwa einer Demenz im Rahmen der Pflegeeinstufung etwas besser erfasst.“

Für den Nachweis einer Qualifizierung zur Nachbarschaftshilfe reicht eine Bestätigung der Kenntnis des Informationsangebots der Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz aus

Die niedrigschwellige Nachbarschaftshilfe im Zuge der sogenannten Angebote zur Unterstützung im Alltag spielt in der häuslichen Versorgung pflegebedürftiger Menschen eine immer größere Rolle. Durch die Achte Verordnung zur Änderung der Anerkennungs- und Förderungsverordnung (AnFöVO) hat das Landeskabinett nun den weitgehenden unbürokratischen Zugang zu dieser wichtigen Form der Unterstützung dauerhaft sichergestellt.

  • Pressemitteilung
  • 25.06.2013

Das Landeskabinett hat den Gesetzentwurf für eine umfassende Reform des Pflegerechts in Nordrhein-Westfalen beschlossen. „Damit schaffen wir den Rahmen für eine zukunftsfähige Versorgungsstruktur für ältere und pflegebedürftige Menschen in Nordrhein-Westfalen“, erklärte Pflegeministerin Barbara Steffens nach der Entscheidung. Prognosen gehen davon aus, dass sich die Zahl der pflegebedürftigen Menschen in Nordrhein-Westfalen bis zum Jahr 2050 verdoppeln wird. Die Reform des bisherigen Landespflege und des Wohn- und Teilhabegesetzes zum „GEPA NRW“ ist jedoch nicht nur aufgrund der demografischen Entwicklung dringend notwendig, sondern die heutige Pflege- und Wohnangebote entsprechen oft nicht den Bedürfnissen der Menschen. „Wir gehören alle irgendwann zur Gruppe der Älteren. Deshalb geht das Thema, wie wir im Alter leben wollen, wirklich alle an“, betonte die Ministerin.